Scheidung ohne Anwalt
Zahlen, Fakten und Informationen von Rechtsanwalt Reinhard Scholz (Stand: 24.10.2026)
Ganz ohne Anwalt ist keine Scheidung möglich. Der Antragsteller muss sich vor dem Familiengericht auf jeden Fall anwaltlich vertreten lassen. Der andere Ehegatte braucht keinen eigenen Anwalt, wenn er der Scheidung nur zustimmt. Dadurch spart ein Paar in unserem Beispiel 2.290,75 € Anwaltskosten.
Warum ein Anwalt Pflicht ist
In Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Den Scheidungsantrag reicht ein Rechtsanwalt beim Familiengericht ein und stellt ihn im Termin. Eine Scheidung ohne Anwalt, etwa über ein Online-Portal ohne Rechtsanwalt, gibt es nicht. Eine Online Scheidung bedeutet nur, dass Sie mit dem Anwalt per Telefon, E-Mail oder Messenger statt in der Kanzlei kommunizieren.
Was der andere Ehegatte ohne Anwalt tun kann
Für die Zustimmung zur Scheidung, für die Zustimmung zur Rücknahme des Scheidungsantrags und für den Widerruf der Zustimmung ist kein Anwalt nötig (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG). In der Regel erscheinen beide Ehegatten persönlich zum Scheidungstermin und werden vom Gericht angehört. Der Ehegatte ohne Anwalt erklärt dort seine Zustimmung zu der Scheidung.
Was das kostet
Verfahrenswert 14.400 €, einvernehmliche Scheidung:
| Gerichtskosten | Anwaltskosten | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Ein Anwalt (für den Antragsteller) | 688,00 € | 2.290,75 € | 2.978,75 € |
| Zwei Anwälte | 688,00 € | 4.581,50 € | 5.269,50 € |
Die Ehegatten können die Kosten teilen und kommen dann auf rund 1.489 € je Ehegatte. Wie das geht, steht unter Wer zahlt die Scheidungskosten? Die Berechnung der Gebühren erklärt die Seite Anwaltskosten bei der Scheidung.
Worauf der Ehegatte ohne Anwalt achten sollte
Der Anwalt des Antragstellers vertritt dessen Interessen. Er kann den anderen Ehegatten nicht zugleich in dessen eigenem Interesse beraten. Wer Fragen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich oder zur Wohnung hat, sollte sich vorher gesondert beraten lassen. Mehr dazu auf den Seiten Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich.
Wenn die Kosten das Problem sind, prüfen Sie Verfahrenskostenhilfe. Den Ablauf des Verfahrens beschreibt die Seite Verfahren. Was Ihre Scheidung kostet, zeigt der Scheidungskostenrechner.
Hinweis: Die vorstehenden Beiträge dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung.
