Kosten der einvernehmlichen Scheidung
Zahlen, Fakten und Informationen von Rechtsanwalt Reinhard Scholz (Stand: 24.10.2026)
Eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt kostet bei durchschnittlichem Einkommen häufig rund 2.000 bis 3.500 €. In unseren Beispielen sind es 2.085,48 € bei 2.000 € gemeinsamem Nettoeinkommen und 3.203,38 € bei 4.300 €. Gegenüber einer streitigen Scheidung mit zwei Anwälten sparen die Ehegatten bei gleichem Verfahrenswert rund 43 %.
Die Grundlagen der Berechnung stehen auf der Seite Scheidungskosten.
Was „einvernehmlich“ bedeutet
Einvernehmlich ist eine Scheidung, wenn beide Ehegatten sie wollen und die wichtigen Folgen geklärt sind. Rechtlich gilt die Ehe als gescheitert, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner zustimmt (§ 1566 BGB). Mehr zur Wartezeit: Trennungsjahr.
Das Gericht prüft dann nur die Voraussetzungen und führt den Versorgungsausgleich von Amts wegen durch, wenn die Ehegatten ihn nicht ausgeschlossen haben. Den Ablauf beschreibt die Seite Verfahren.
Warum sie günstiger ist
Zwei Dinge senken die Kosten gegenüber der streitigen Scheidung:
- Nur ein Anwalt: Der Antragsteller wird anwaltlich vertreten, der andere Ehegatte stimmt zu (Scheidung ohne Anwalt).
- Niedrigerer Verfahrenswert: Folgesachen, die schon geklärt sind, kommen nicht zum Verfahrenswert hinzu. Streitiger Unterhalt oder Zugewinnausgleich würden ihn erhöhen.
Vergleich bei einem Verfahrenswert von 14.400 € ohne streitige Folgesachen:
| Gerichtskosten | Anwaltskosten | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Einvernehmlich, 1 Anwalt | 688,00 € | 2.290,75 € | 2.978,75 € |
| Streitig, 2 Anwälte | 688,00 € | 4.581,50 € | 5.269,50 € |
Zwei Rechenbeispiele
| Beispiel A | Beispiel B | |
|---|---|---|
| Nettoeinkommen zusammen | 2.000 € | 4.300 € |
| Vermögen | keines | keines |
| Rentenanrechte | 2 | 4 |
| Verfahrenswert | 6.000 + 1.200 = 7.200 € | 12.900 + 5.160 = 18.060 € |
| Gerichtskosten | 476,00 € | 749,00 € |
| Anwaltskosten | 1.609,48 € | 2.454,38 € |
| Gesamtkosten | 2.085,48 € | 3.203,38 € |
Teilen sich die Ehegatten die Kosten, zahlt jeder die Hälfte. Wie das geht, steht unter Wer zahlt die Scheidungskosten?
Was die Kosten erhöht
- Einkommen: Es geht dreifach in den Verfahrenswert ein, über die Ehesache und über jedes Rentenanrecht.
- Rentenanrechte: Jedes weitere Anrecht erhöht den Wert um 10 % des Dreimonatseinkommens. Mehr dazu: Versorgungsausgleich.
- Vermögen: Besonders Immobilien, siehe Scheidungskosten bei Immobilienbesitz.
- Streitige Folgesachen: Sie machen aus der einvernehmlichen eine streitige Scheidung mit höheren Kosten.
Weitere Kostenseiten:
Gerichtskosten · Anwaltskosten · Verfahrenswert · Verfahrenskostenhilfe · Scheidungskostenrechner
Für eine verbindliche Kalkulation fordern Sie den Gratis-Kostenvoranschlag an.
Hinweis: Die vorstehenden Beiträge dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung.
