Gerichtskosten bei der Scheidung
Zahlen, Fakten und Informationen von Rechtsanwalt Reinhard Scholz (Stand: 24.10.2026)
Die Gerichtskosten einer Scheidung betragen die 2,0-fache Gerichtsgebühr nach dem Verfahrenswert. Bei einem Verfahrenswert von 14.400 € sind das 688 €. Sie fallen unabhängig davon an, wie viele Anwälte am Verfahren beteiligt sind.
Wie das Gericht den Verfahrenswert festsetzt, erklärt die Seite Scheidungskosten.
So berechnen sich die Gerichtskosten
Für das Scheidungsverfahren im ersten Rechtszug erhebt das Familiengericht eine Gebühr in doppelter Höhe. Die einfache Gebühr liest man aus der Wertgebührentabelle in Anlage 2 zu § 28 FamGKG ab. Umsatzsteuer fällt auf Gerichtskosten nicht an.
| Verfahrenswert bis (€) | Einfache Gebühr (€) | Gerichtskosten, 2,0-fach (€) |
|---|---|---|
| 3.000 | 125,50 | 251,00 |
| 5.000 | 170,50 | 341,00 |
| 8.000 | 238,00 | 476,00 |
| 10.000 | 283,00 | 566,00 |
| 13.000 | 313,50 | 627,00 |
| 16.000 | 344,00 | 688,00 |
| 19.000 | 374,50 | 749,00 |
| 25.000 | 435,50 | 871,00 |
| 30.000 | 476,00 | 952,00 |
| 40.000 | 557,00 | 1.114,00 |
| 50.000 | 638,00 | 1.276,00 |
| 80.000 | 918,00 | 1.836,00 |
Die Tabelle ist ein Auszug und gilt seit dem 1. Juni 2025. Zwischen den Stufen gibt es weitere Werte.
Der Gerichtskostenvorschuss
Der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, muss die Gerichtskosten zunächst vorschießen. Der Antrag soll dem anderen Ehegatten erst zugestellt werden, wenn die Gebühr gezahlt ist (§ 14 FamGKG). Das Verfahren beginnt also erst nach der Einzahlung.
Die Höhe des Vorschusses richtet sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht zu Beginn vorläufig schätzt. Am Ende des Verfahrens setzt es den endgültigen Wert fest. Dann wird nachberechnet oder erstattet.
Wer trägt die Gerichtskosten?
Im Scheidungsbeschluss werden die Kosten in der Regel gegeneinander aufgehoben (§ 150 FamFG). Das heißt: Beide Ehegatten tragen die Gerichtskosten je zur Hälfte, jeder seinen eigenen Anwalt. Bei 688 € Gerichtskosten bekommt der Antragsteller also 344 € vom anderen Ehegatten zurück. Weitere Hinweise: Wer zahlt die Scheidungskosten?
Wenn die Kosten zu hoch sind
Wer die Gerichtskosten nicht aufbringen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Streitige Folgesachen erhöhen den Verfahrenswert und damit die Gerichtskosten, Ihren Fall berechnet der Scheidungskostenrechner.
Hinweis: Die vorstehenden Beiträge dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung.
