Der Hausrat

Das Bild zeigt ein Sparschwein auf einem Haufen Geld

Hausrat sind alle Gegenstände, die im Haushalt von den Eheleuten gemeinsam genutzt werden. Auch Gegenstände, die nur einem Ehegatten oder sogar keinem der Ehegatten gehören, zählen zum Hausrat.

Kein Hausrat sind die Gegenstände, die als persönliche Gegenstände allein dem Gebrauch eines Ehegatten dienen wie z.B. Kleidungsstücke oder Schmuck oder Gegenstände, die der Berufsausübung dienen.

Diese Regeln gelten auch für das oder die Autos der Eheleute. Nutzt nur ein Ehegatte das Auto für sich persönlich oder nutzt jeder Ehegatte sein Auto für sich persönlich, ist es kein Hausrat; wird das Auto oder werden die Autos hingegen im Wesentlichen für Zwecke der Familie wie z.B. zum Transport der Kinder oder zum Einkaufen genutzt, ist es bzw. sind sie Hausrat.

FRAGE DER AUFTEILUNG DER GEGENSTÄNDE

  • Zunächst klären, welche Gegenstände sich wie z.B. Kleidung oder Schmuck oder Geschenke an einen der Ehegatten nachweislich im Eigentum nur eines Ehegatten befinden und ihm allein zum Gebrauch dienten. Diese Gegenstände darf der Ehegatte mitnehmen, dem sie gehören.
  • Alle anderen Hausratsgegenstände sind zwischen den Eheleuten nach billigem Ermessen nach den Umständen des Einzelfalls gerecht und zweckmäßig zu verteilen, wobei das Wohl der Kinder vorrangig zu berücksichtigen ist.
  • Im Regelfall sind daher dem Ehegatten, bei dem die Kinder leben, Gegenstände wie Kinderzimmereinrichtung, Waschmaschine, Herd, und Kühlschrank zuzuteilen. Kann ein gerechter Ausgleich durch eine solche Verteilung nicht erfolgen, so muss gegebenenfalls der bei der Verteilung besser davongekommene Ehegatte eine Ausgleichszahlung an den benachteiligen Ehegatten leisten.
  • Während des Getrenntlebens erfolgt nur eine vorläufige Verteilung des Hausrats. Deshalb kann es ausnahmsweise sein, dass für Nutzung von Gegenständen, die dem anderen Ehegatten gehören, von dem Nutzer eine Vergütung zu zahlen ist.
  • Die endgültige Hausrataufteilung erfolgt dann nach der Scheidung, wobei sich im Regelfall gegenüber der vorläufigen Verteilung kaum noch etwas ändern dürfte.