Scheidungskosten-Rechner

Scheidungskosten-Rechner 2026

Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder

Anzahl der Rentenversicherungen beider Ehegatten

Weitere Angaben

Datenschutz

Ihr Ergebnis

Gegenstandswert Ehesache ?
Gemeinsames Einkommen:
Abzug Kinder (250 € pro Kind)
wird verdreifacht
3x
Hinweis: Der gesetzliche Mindestwert für eine Scheidung beträgt:
3.000,00 €
Gegenstandswert Versorgungsausgleich * ?
je Rentenversicherung
10% vom Gegenstandswert Ehesache:
x
jedoch mindestens 1.000 €
Gegenstandswert gesamt
Anwaltskosten
Gerichtskosten **
Scheidungs­kosten ***

* Bei einer Ehe unter drei Jahren wird davon ausgegangen, dass die Ehegatten nicht die Durchführung des Versorgungsausgleichs wünschen; bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch Notarvertrag wird der gesetzliche Mindestwert von 1.000 € in Ansatz gebracht; ebenso gilt dieser gesetzliche Mindestwert von 1.000 € bei einer Ehe über drei Jahren, wenn der Versorgungsausgleich durch notarielle Urkunde ausgeschlossen ist.

** Die Gerichtskosten sind von beiden Ehegatten hälftig zu tragen. Der Antragsteller muss diese Gerichtskosten zunächst verauslagen und erhält am Ende des Verfahrens die anteiligen Gerichtskosten erstattet.

*** Ausgegeben werden die Rechtsanwaltsgebühren für einen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten für beide Eheleute. Für den Fall, dass beide Eheleute jeweils einen Anwalt beauftragen, fallen die Anwaltskosten zwei Mal an. Für die Durchführung des Scheidungsverfahrens ist grundsätzlich bei einer einvernehmlichen Scheidung nur die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch einen Ehegatten erforderlich.

Scheidungskosten-Rechner 2026: Präzise Berechnung mit Spar-Check

Wir liefern Ihnen mehr als nur eine grobe Schätzung Ihrer Scheidungskosten auf Basis Ihres Bruttoeinkommens. Denn im Familienrecht steckt der Teufel oft im Detail. Eine ungenaue Berechnung führt in der Regel zu einem Gebührenschock, wenn die Kostenrechnung eintrifft.

Unser Tool basiert auf der aktuellen Gesetzgebung des FamGKG und RVG, Stand 2026, und berücksichtigt alle relevanten Faktoren:

  1. Aktuell: Datenbasis gemäß der Gebührenrechtslage 2026.
  2. Präzise: Berücksichtigung von Unterhaltspflichten. Pro Kind wird der Verfahrenswert pauschal um den aktuellen Freibetrag von 250 € pro Monat reduziert. Das senkt die Bemessungsgrundlage für Gericht und Anwalt direkt.
  3. Transparent: Beim Versorgungsausgleich berechnen wir die Rentenanwartschaften nicht pauschal, sondern nach der gesetzlich vorgeschriebenen Systematik.
  4. Diskret: Keine Eingabe von Namen oder persönlichen Daten erforderlich.
  5. Sparpotenzial: Wir zeigen Ihnen, wie viel Sie durch eine einvernehmliche Scheidung sparen, bei der Sie auf einen zweiten Anwalt verzichten können und stattdessen z.B. eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung nutzen.

Wenn Sie eine individuelle Berechnung Ihrer Scheidungskosten wünschen, können hier, kostenlos und völlig unverbindlich, über das kleine Formular bei uns einen Gratis-Kostenvoranschlag über die Kosten Ihrer Scheidung anfordern!

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder

    Wurde der Versorgungsausgleich durch Ehevertrag ausgeschlossen?

    JaNein

    Wenn Sie zur Kostenberechnung oder anderen Aspekten des Scheidungsverfahrens Fragen haben, rufen Sie uns an unter 0175 8876825

    Gepostet auf Google Google
    ted Wiemken profile picture
    ted Wiemken
    Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
    Guten Tag wir brauchen ihre Hilfe wenn sie Hilfe
    Gepostet auf Google Google
    Christian Milz profile picture
    Christian Milz
    Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
    Ich möchte mich hiermit bei allen Mitwirkenden der Kanzlei für meine vollzogen Scheidung herzlich bedanken. Top Betreuung und Auskünfte von Anfang an - immer sehr freundlich und kompetent. Ich wünsche Ihnen alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
    Gepostet auf Google Google
    Sarah Hartmann profile picture
    Sarah Hartmann
    Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
    Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen. In meiner Scheidungsangelegenheit wurde ich von Anfang an äußerst kompetent, professionell und zugleich sehr einfühlsam beraten. Gerade in einer emotional belastenden Situation war es für mich besonders wichtig, eine klare und verständliche Einschätzung meiner rechtlichen Möglichkeiten zu bekommen – und genau das habe ich hier erhalten. Die Kommunikation war jederzeit transparent, Rückfragen wurden schnell beantwortet und ich habe mich während des gesamten Verfahrens bestens vertreten gefühlt. Besonders hervorheben möchte ich die strukturierte Vorgehensweise und das große Engagement, mit dem mein Anliegen bearbeitet wurde. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung und die erfolgreiche Begleitung durch diese schwierige Zeit sowohl an Herrn Scholz als auch an die unheimlich sympatische und nette Frau Cruse !
    Gepostet auf Google Google
    Tim Zimmermann profile picture
    Tim Zimmermann
    Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
    Vielen Dank Frau Cruse für die gute Hilfe während des ganzen Scheidungsverfahrens.
    Gepostet auf Google Google
    Schimsen DeMa profile picture
    Schimsen DeMa
    Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
    Frau Rohling hat mich erfolgreich in der KFZ Rückabwicklung vertreten. Jederzeit wieder. Beste Grüße
    Gepostet auf Google Google
    Pierni1983 profile picture
    Pierni1983
    Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
    Ich möchte mich von Herzen bei der Anwaltskanzlei Scholz Rohling & Kollegen bedanken, insbesondere bei meinem Anwalt, der mich während meines Scheidungsverfahrens mit höchster Fachkompetenz und großem Engagement begleitet hat. Von Beginn an habe ich mich bestens betreut und verstanden gefühlt. Die professionelle und zugleich menschliche Art der Beratung hat mir in dieser schwierigen Zeit viel Sicherheit gegeben. Jeder Schritt wurde mir verständlich erklärt, Rückfragen wurden stets zeitnah und ausführlich beantwortet, und ich hatte jederzeit das Gefühl, dass meine Interessen an erster Stelle stehen. Die Zusammenarbeit war durchweg angenehm, vertrauensvoll und von hoher Effizienz geprägt. Dank dieser hervorragenden Betreuung konnte mein Verfahren reibungslos und erfolgreich abgeschlossen werden. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen und bin dankbar für die großartige Unterstützung!!
    Gepostet auf Google Google
    Dunja profile picture
    Dunja
    Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
    Ich habe einer Online-Scheidung zugestimmt, weil ich dachte: ok, ist billiger. Aber es ist noch viel viel mehr dahinter. Ich hatte vorher eine Anwältin in meiner Stadt, die nie oder kaum erreichbar war. Ich dachte mir, nun, wenn ich eh schon keinen zu Gesicht kriege dann kann ich es ja auch direkt online machen. Frau Cruse z.b., meine Ansprechpartnerin bei Rechtsanwalt Scholz und Kollegen, war von Tag 1 an immer für mich da. Sogar zum Abend hin hatte ich ein Anliegen und hab abends noch eine Antwort bekommen. Das ist wirklich kaum zu übertreffen, was diese Mitarbeiter dort leisten. Ich bin soooo froh, dass ich an die richtigen geraten bin. Egal ob per Mail oder WhatsApp,...sie war immer da und hat mir wunderbar geholfen. Vertrauen wird dort ganz groß geschrieben in jeder Hinsicht. Auch die eigentliche Scheidung war wesentlich schneller als es bei meiner stadtnahen Anwältin gewesen wäre. Knaop 3 Monate nach der Trennung kam der Termin zur Scheidung. Frau Anwältin Spiza war für mich vor Ort. Eine grandiose Frau. Inkl. Smalltalk und einem Lächeln waren wir nach 6 Minuten aus dem Richterzimmer raus. Unfassbar!!! Tausend Dank für ihre Geduld bei meinen vielen Fragen. Alles Liebe von mir D.S.
    Gepostet auf Google Google
    Otto Bäcker profile picture
    Otto Bäcker
    Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
    Lieben Dank Frau Cruse für die freundliche und angenehme Betreuung während meiner Ehescheidung. Sie haben mich bei Unsicherheiten beruhigt und mir ein leichteres Gefühl bei der Durchführung des Verfahrens vor Gericht gegeben. Meine Fragen haben Sie mir immer sehr zeitnah sogar abends und auch am Wochenende beantwortet. Meinen großen Dank auch dafür. Ich werde Sie sehr gerne weiterempfehlen.
    Gepostet auf Google Google
    Heinz Kloß profile picture
    Heinz Kloß
    Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
    Ich bedanke mich für die freundliche und kompetente Betreuung in meinem Scheidungsverfahren. Vielen Dank an Frau Cruse, die meine Anliegen immer sehr zeitnah beantwortet und umgehend mit dem Gericht kommuniziert hat. Ich bin erleichtert, dass es die Möglichkeit gibt, mit dieser Kanzlei ein Scheidungsverfahren so unkompliziert hinter sich zu bringen. Gruße nach Münster.
    Gepostet auf Google Google
    Desire Pflugbeil profile picture
    Desire Pflugbeil
    Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
    I had the privilege to work with Mr Scholz and his competent workers recently. I cannot explain how much he made my divorce easier for me. Thank you so much for your diligence and kindness.
    Verifiziert von: Trustindex
    Das verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren

    Die Kommentare sind geschlossen.