Kosten der Online Scheidung
Zahlen, Fakten und Informationen von Rechtsanwalt Reinhard Scholz (Stand: 24.10.2026)
Was Online Scheidung bedeutet
Die Ehe wird auch bei einer Online Scheidung vom Familiengericht geschieden, durch Beschluss nach einem Gerichtstermin. „Online“ beschreibt nur die Zusammenarbeit mit dem Anwalt: Sie schicken Unterlagen digital, klären Fragen per Telefon, E-Mail oder Video und müssen für das Mandat nicht in die Kanzlei kommen. Den Scheidungsantrag reicht Ihr Anwalt beim Gericht ein. Ein Rechtsanwalt darf vor jedem deutschen Familiengericht auftreten, Ihr Wohnort und der Kanzleisitz müssen deshalb nicht übereinstimmen.
Einen Anwalt braucht nur der Ehegatte, der den Antrag stellt (§ 114 FamFG). Der andere kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen. Mehr dazu: Scheidung ohne Anwalt.
Was sich bei den Kosten nicht ändert
Die gesetzlichen Gebühren bleiben gleich. Das Gericht erhebt eine 2,0-fache Gebühr, der Anwalt rechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Beide Beträge hängen vom Verfahrenswert ab: Einkommen, Versorgungsausgleich und gegebenenfalls Vermögen. Wie er berechnet wird, steht unter Verfahrenswert der Scheidung.
Für Gerichtsverfahren darf ein Anwalt grundsätzlich nicht unter den gesetzlichen Gebühren arbeiten (§ 49b BRAO). Wer eine „Online-Scheidung für 300 €“ oder ähnlich verspricht, nennt deshalb in der Regel nur einen Teil der Kosten. Wie ein Angebot zu lesen ist, steht weiter unten.
Rechenbeispiel
Beide Ehegatten verdienen zusammen netto 4.000 € im Monat, es gibt zwei Rentenanrechte und kein nennenswertes Vermögen. Der Verfahrenswert beträgt 3 × 4.000 € = 12.000 € plus 2 × 1.200 € für den Versorgungsausgleich, zusammen 14.400 €.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Gerichtskosten (2,0-fache Gebühr) | 688,00 € |
| Anwaltskosten (2,5-fache Gebühr, Pauschale, 19 % USt) | 2.290,75 € |
| Gesamt | 2.978,75 € |
Beauftragt auch Ihr Ehegatte einen eigenen Anwalt, kommen dessen Kosten hinzu. Die Gerichtskosten und die Kosten des jeweils eigenen Anwalts tragen bei der Scheidung grundsätzlich beide Eheleute je zur Hälfte bzw. selbst (§ 150 FamFG).
Was Sie online sparen
- Zeit: Kein Anfahrtsweg und keine Terminsuche in der Kanzlei. Das Mandat lässt sich oft in wenigen Tagen einrichten.
- Nebenkosten: Fahrt- und Parkkosten fallen weg, Ihre Abwesenheit von der Arbeit ebenso.
- Einigung vorab: Wenn Sie sich mit Ihrem Ehegatten über die Folgen einig sind, bleibt die Scheidung einvernehmlich und damit günstig, siehe Kosten der einvernehmlichen Scheidung.
Der Gerichtstermin selbst entfällt nicht. Ob Ihr Gericht eine Teilnahme per Video zulässt, entscheidet es im Einzelfall.
Ablauf der Online-Scheidung
- Sie schicken Eheurkunde, Einkommensnachweise und Angaben zu Kindern und Rentenversicherung digital an die Kanzlei.
- Der Anwalt prüft die Unterlagen und bespricht mit Ihnen die Folgesachen.
- Er reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Das Gericht fordert den Gerichtskostenvorschuss an.
- Das Gericht stellt den Antrag Ihrem Ehegatten zu und holt die Rentenauskünfte ein.
- Im Gerichtstermin spricht das Gericht die Scheidung aus.
Wie lange das dauert, hängt vor allem vom Versorgungsausgleich und der Auslastung des Gerichts ab. Mit Rentenanrechten müssen Sie mit mehreren Monaten rechnen.
Wenn Sie wenig Geld haben
Können Sie die Kosten nicht tragen, prüfen Sie Verfahrenskostenhilfe. Sie gilt auch, wenn Sie Ihren Anwalt online beauftragen.
Eine Übersicht aller Posten finden Sie auf der Seite Scheidungskosten. Für eine verbindliche Kalkulation fordern Sie den Gratis-Kostenvoranschlag an.
Hinweis: Die vorstehenden Beiträge dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung.
