Scheidungskosten bei Immobilienbesitz
Zahlen, Fakten und Informationen von Rechtsanwalt Reinhard Scholz (Stand: 24.10.2026)
Eine Immobilie erhöht die Scheidungskosten, weil sie den Verfahrenswert steigert. In unserem Beispiel kostet ein Haus mit 250.000 € Nettowert die Ehegatten zusätzlich rund 786 €. Entscheidend ist nicht der Kaufpreis, sondern das Vermögen, das nach Abzug von Schulden und Freibeträgen übrig bleibt.
Die Grundlagen zu Verfahrenswert, Gerichts- und Anwaltsgebühren finden Sie auf der Seite Scheidungskosten.
So wirkt sich eine Immobilie auf den Verfahrenswert aus
Das Gericht setzt den Verfahrenswert nach Ermessen fest (§ 43 FamGKG) und berücksichtigt dabei auch die Vermögensverhältnisse der Ehegatten. In der Praxis läuft das meist so:
- Wert bestimmen: Maßgeblich ist der Verkehrswert der Immobilie, meist abzüglich der darauf lastenden Darlehen. Die Gerichte rechnen nicht einheitlich.
- Weiteres Vermögen addieren: Guthaben, Wertpapiere und Ähnliches kommen hinzu.
- Freibeträge abziehen: Üblich sind 15.000 bis 30.000 € je Ehegatte, abhängig vom Gerichtsbezirk.
- Zuschlag berechnen: Vom übersteigenden Vermögen werden meist etwa 5 % auf den Verfahrenswert aufgeschlagen.
Rechenbeispiel: Haus mit Restschuld
Ein Ehepaar verdient zusammen 5.000 € netto im Monat und hat zwei Rentenanrechte. Es besitzt ein Haus mit einem Verkehrswert von 400.000 € und einer Restschuld von 150.000 €, dazu 20.000 € Guthaben. Die Scheidung ist einvernehmlich, es ist nur ein Anwalt beteiligt. Wir rechnen mit einem Freibetrag von 15.000 € je Ehegatte.
| Schritt | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Wert der Ehesache | 3 × 5.000 € | 15.000 € |
| Versorgungsausgleich | 2 Anrechte × 10 % × 15.000 € | 3.000 € |
| Vermögen | 400.000 € − 150.000 € + 20.000 € | 270.000 € |
| Vermögen nach Freibeträgen | 270.000 € − 2 × 15.000 € | 240.000 € |
| Zuschlag für Vermögen | 5 % von 240.000 € | 12.000 € |
| Verfahrenswert | 15.000 € + 3.000 € + 12.000 € | 30.000 € |
| Gerichtskosten | 2,0 × 476,00 € (Stufe bis 30.000 €) | 952,00 € |
| Anwaltskosten | 2,5 × 1.013,00 € + 20 € Pauschale + 19 % USt. | 3.037,48 € |
| Gesamtkosten | 3.989,48 € |
Ohne das Haus läge der Verfahrenswert bei 18.000 €. Die Gesamtkosten betrügen dann 3.203,38 €. Die Immobilie verteuert die Scheidung hier also um 786,10 €.
Wann die Kosten stärker steigen
- Streitiger Zugewinnausgleich: Wird er im Scheidungsverfahren mitentschieden, kommt der geforderte Betrag zum Verfahrenswert hinzu. Das verteuert die Scheidung weit stärker als der Vermögenszuschlag. Mehr dazu: Zugewinnausgleich.
- Streit um die Wohnung: Die Ehewohnung und der Hausrat sind eigene Folgesachen.
- Zwei Anwälte: Bei streitiger Scheidung fallen die Anwaltskosten doppelt an.
Kosten niedrig halten
Regeln Sie die Aufteilung der Immobilie vorab in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung. Dann entscheidet das Gericht darüber nicht mit, und der Verfahrenswert steigt nicht um den Streitwert. Wie viel Ihre Scheidung konkret kostet, zeigt der Scheidungskostenrechner. Eine verbindliche individuelle Kalkulation erhalten Sie mit dem Gratis-Kostenvoranschlag.
Hinweis: Die vorstehenden Beiträge dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung.
