Anwaltskosten Scheidung

Anwaltskosten bei der Scheidung

Zahlen, Fakten und Informationen von Rechtsanwalt Reinhard Scholz (Stand: 24.10.2026)

Die Anwaltskosten einer Scheidung bestehen aus der 2,5-fachen Gebühr nach dem Verfahrenswert, einer Pauschale von höchstens 20 € und 19 % Umsatzsteuer. Bei einem Verfahrenswert von 14.400 € zahlen Sie für einen Anwalt 2.290,75 €. Beauftragen beide Ehegatten einen Anwalt, verdoppelt sich der Betrag auf 4.581,50 €.

Wie der Verfahrenswert entsteht, finden Sie auf der Seite Scheidungskosten.

Aus diesen Gebühren setzen sich die Anwaltskosten zusammen

Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit der Tabelle in Anlage 2 zu § 13 RVG und dem Vergütungsverzeichnis:

  1. Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG): 1,3-fach
  2. Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG): 1,2-fach
  3. Pauschale für Post und Telekommunikation (Nr. 7002 VV RVG): 20 % der Gebühren, höchstens 20 €
  4. Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG): 19 % auf Gebühren und Pauschale

Verfahrens- und Terminsgebühr ergeben zusammen das 2,5-Fache der einfachen Gebühr aus der Tabelle.

Rechenbeispiel

Verfahrenswert 14.400 €, also die Stufe bis 16.000 € mit einer einfachen Gebühr von 762,00 €:

SchrittRechnungBetrag
Gebühren2,5 × 762,00 €1.905,00 €
Pauschale20 % von 1.905,00 €, höchstens 20 €20,00 €
Zwischensumme1.925,00 €
Umsatzsteuer19 % von 1.925,00 €365,75 €
Anwaltskosten2.290,75 €

Anwaltskosten nach Verfahrenswert

Verfahrenswert bis (€)Einfache Gebühr (€)Ein Anwalt (€)Zwei Anwälte (€)
3.000235,50724,411.448,82
5.000354,501.078,442.156,88
8.000533,001.609,483.218,96
10.000652,001.963,503.927,00
13.000707,002.127,134.254,26
16.000762,002.290,754.581,50
19.000817,002.454,384.908,76
25.000927,002.781,635.563,26
30.0001.013,003.037,486.074,96
40.0001.185,003.549,187.098,36
50.0001.357,004.060,888.121,76

Die Tabelle ist ein Auszug und gilt seit dem 1. Juni 2025. Die Beträge schließen Pauschale und Umsatzsteuer ein.

Warum die Gebühren bei jedem Anwalt gleich sind

Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt. Ein Anwalt darf grundsätzlich keine geringeren Gebühren vereinbaren oder fordern, als das Gesetz vorsieht (§ 49b BRAO). Preisunterschiede zwischen Kanzleien entstehen deshalb vor allem durch die Zahl der beteiligten Anwälte und durch zusätzliche Leistungen, nicht durch die Grundgebühr.

Ein Anwalt oder zwei?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt für den Antragsteller. Der andere Ehegatte kann zustimmen, ohne selbst anwaltlich vertreten zu sein (§ 114 FamFG). Das halbiert die Anwaltskosten. Details: Scheidung ohne Anwalt. Die Ehegatten können die Anwaltskosten untereinander teilen, siehe Wer zahlt die Scheidungskosten?

Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung verursacht zusätzliche Kosten. Sie kann sich dennoch lohnen, wenn sie streitige Folgesachen im Verfahren vermeidet.

Ihre Kosten berechnen Sie mit dem Scheidungskostenrechner.

Hinweis: Die vorstehenden Beiträge dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung.

Die Kommentare sind geschlossen.