Scheidungskosten

die Scheidungskosten

Scheidungskosten 2026

Eine Scheidung mit einem Anwalt kostet im Schnitt 1600 bis 2500 Euro. Höhere Kosten müssen nicht sein!

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Guten Tag wir brauchen ihre Hilfe wenn sie Hilfe
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Christian Milz
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Ich möchte mich hiermit bei allen Mitwirkenden der Kanzlei für meine vollzogen Scheidung herzlich bedanken. Top Betreuung und Auskünfte von Anfang an - immer sehr freundlich und kompetent. Ich wünsche Ihnen alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
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Sarah Hartmann
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Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen. In meiner Scheidungsangelegenheit wurde ich von Anfang an äußerst kompetent, professionell und zugleich sehr einfühlsam beraten. Gerade in einer emotional belastenden Situation war es für mich besonders wichtig, eine klare und verständliche Einschätzung meiner rechtlichen Möglichkeiten zu bekommen – und genau das habe ich hier erhalten. Die Kommunikation war jederzeit transparent, Rückfragen wurden schnell beantwortet und ich habe mich während des gesamten Verfahrens bestens vertreten gefühlt. Besonders hervorheben möchte ich die strukturierte Vorgehensweise und das große Engagement, mit dem mein Anliegen bearbeitet wurde. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung und die erfolgreiche Begleitung durch diese schwierige Zeit sowohl an Herrn Scholz als auch an die unheimlich sympatische und nette Frau Cruse !
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Tim Zimmermann
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Vielen Dank Frau Cruse für die gute Hilfe während des ganzen Scheidungsverfahrens.
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Schimsen DeMa
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Frau Rohling hat mich erfolgreich in der KFZ Rückabwicklung vertreten. Jederzeit wieder. Beste Grüße
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Pierni1983
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Ich möchte mich von Herzen bei der Anwaltskanzlei Scholz Rohling & Kollegen bedanken, insbesondere bei meinem Anwalt, der mich während meines Scheidungsverfahrens mit höchster Fachkompetenz und großem Engagement begleitet hat. Von Beginn an habe ich mich bestens betreut und verstanden gefühlt. Die professionelle und zugleich menschliche Art der Beratung hat mir in dieser schwierigen Zeit viel Sicherheit gegeben. Jeder Schritt wurde mir verständlich erklärt, Rückfragen wurden stets zeitnah und ausführlich beantwortet, und ich hatte jederzeit das Gefühl, dass meine Interessen an erster Stelle stehen. Die Zusammenarbeit war durchweg angenehm, vertrauensvoll und von hoher Effizienz geprägt. Dank dieser hervorragenden Betreuung konnte mein Verfahren reibungslos und erfolgreich abgeschlossen werden. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen und bin dankbar für die großartige Unterstützung!!
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Dunja
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Ich habe einer Online-Scheidung zugestimmt, weil ich dachte: ok, ist billiger. Aber es ist noch viel viel mehr dahinter. Ich hatte vorher eine Anwältin in meiner Stadt, die nie oder kaum erreichbar war. Ich dachte mir, nun, wenn ich eh schon keinen zu Gesicht kriege dann kann ich es ja auch direkt online machen. Frau Cruse z.b., meine Ansprechpartnerin bei Rechtsanwalt Scholz und Kollegen, war von Tag 1 an immer für mich da. Sogar zum Abend hin hatte ich ein Anliegen und hab abends noch eine Antwort bekommen. Das ist wirklich kaum zu übertreffen, was diese Mitarbeiter dort leisten. Ich bin soooo froh, dass ich an die richtigen geraten bin. Egal ob per Mail oder WhatsApp,...sie war immer da und hat mir wunderbar geholfen. Vertrauen wird dort ganz groß geschrieben in jeder Hinsicht. Auch die eigentliche Scheidung war wesentlich schneller als es bei meiner stadtnahen Anwältin gewesen wäre. Knaop 3 Monate nach der Trennung kam der Termin zur Scheidung. Frau Anwältin Spiza war für mich vor Ort. Eine grandiose Frau. Inkl. Smalltalk und einem Lächeln waren wir nach 6 Minuten aus dem Richterzimmer raus. Unfassbar!!! Tausend Dank für ihre Geduld bei meinen vielen Fragen. Alles Liebe von mir D.S.
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Otto Bäcker
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Lieben Dank Frau Cruse für die freundliche und angenehme Betreuung während meiner Ehescheidung. Sie haben mich bei Unsicherheiten beruhigt und mir ein leichteres Gefühl bei der Durchführung des Verfahrens vor Gericht gegeben. Meine Fragen haben Sie mir immer sehr zeitnah sogar abends und auch am Wochenende beantwortet. Meinen großen Dank auch dafür. Ich werde Sie sehr gerne weiterempfehlen.
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Heinz Kloß
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Ich bedanke mich für die freundliche und kompetente Betreuung in meinem Scheidungsverfahren. Vielen Dank an Frau Cruse, die meine Anliegen immer sehr zeitnah beantwortet und umgehend mit dem Gericht kommuniziert hat. Ich bin erleichtert, dass es die Möglichkeit gibt, mit dieser Kanzlei ein Scheidungsverfahren so unkompliziert hinter sich zu bringen. Gruße nach Münster.
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Desire Pflugbeil
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I had the privilege to work with Mr Scholz and his competent workers recently. I cannot explain how much he made my divorce easier for me. Thank you so much for your diligence and kindness.
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Im Folgenden erfahren Sie transparent und verständlich, wie sich die Scheidungskosten zusammensetzen, wie Sie diese berechnen und an welchen Stellen Sie sparen können. Wie hoch genau diese Kosten sind, variiert und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, im Wesentlichen jedoch davon, ob es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder eine streitige Scheidung handelt.

Kosten der streitigen Scheidung

Die Scheidungskosten einer streitigen Scheidung hängen von mehreren Faktoren ab und sind in der Regel höher als bei einer einvernehmlichen Scheidung. Hier sind die wesentlichen Aspekte:

Verfahrenswert

Der Verfahrenswert ist die Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten. Er wird vom Gericht festgelegt.

Er setzt sich im Wesentlichen aus dem dreifachen gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen der Ehegatten zusammen.

Hinzu kommen Zuschläge für sogenannte Folgesachen, die im Scheidungsverfahren mitgeregelt werden müssen, wie z.B.:

  1. Versorgungsausgleich: Für jede Rentenanwartschaft wird in der Regel ein Zuschlag von 10% des dreifachen Nettoeinkommens angesetzt, mindestens aber 1.000 Euro
  2. Unterhalt (Ehegattenund Kindesunterhalt): Die 12-fache Höhe der monatlich geforderten Summe wird addiert
  3. Sorgeund Umgangsrecht: Hierfür können zusätzliche Beträge, oft pauschal 3.000 Euro, hinzukommen
  4. Zugewinnausgleich oder Hausratsverteilung: Die geforderte Summe oder der Wert des Hausrats wird hinzugerechnet

Es gibt einen Mindestverfahrenswert von 3.000 Euro für die Scheidung selbst, auch wenn das Einkommen niedriger ist.

Gerichtskosten

  1. Die Gerichtskosten richten sich nach dem festgesetzten Verfahrenswert und sind im Gerichtskostengesetz festgelegt
  2. Derjenige, der den Scheidungsantrag einreicht, muss in der Regel einen Vorschuss auf die Gerichtskosten leisten
  3. Bei einer streitigen Scheidung werden die Gerichtskosten üblicherweise zwischen den Ehegatten geteilt, d.h. jeder zahlt die Hälfte. Das Gericht entscheidet darüber im Scheidungsbeschluss

Anwaltskosten

  1. Die Anwaltskosten richten sich ebenfalls nach dem Verfahrenswert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.
  2. Bei einer streitigen Scheidung beauftragt in der Regel jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt, da Anwaltszwang im Scheidungsverfahren besteht. Das bedeutet, es fallen doppelte Anwaltskosten an.

Die Kosten für jeden Anwalt umfassen in der Regel:

  1. Verfahrensgebühr: Für die Durchführung des Scheidungsverfahrens
  2. Terminsgebühr: Für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen
  3. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer

Im Gegensatz zu einer einvernehmlichen Scheidung, bei der nur die Antragstellerseite anwaltlich vertreten sein muss, sind bei einer streitigen Scheidung die Kosten für zwei Anwälte zu kalkulieren.

Beispielhafte Scheidungskosten

Ein Beispiel zeigt die möglichen Unterschiede:

  1. Scheidungskosten einvernehmliche Scheidung: 3.652,63 € als Gesamtkosten
  2. Scheidungskosten streitige Scheidung: 6.434,26 € als Gesamtkosten

Diese Zahlen können je nach konkretem Fall und insbesondere der Höhe des Verfahrenswertes stark variieren.

Kostenübernahme bei streitiger Scheidung

  1. Grundsätzlich trägt bei einer streitigen Scheidung jede Partei die Kosten ihres eigenen Anwalts und die Gerichtskosten werden meist hälftig geteilt.
  2. Es gibt jedoch die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe. Wenn ein Ehegatte finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen, kann er beim zuständigen Gericht Verfahrenskostenhilfe beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Gerichts- und Anwaltskosten dann ganz oder teilweise vom Staat übernommen.

⇒ Scheidungskosten minimieren – Ein Leitfaden zur finanziellen Entlastung

Kosten der einvernehmlichen Scheidung

Die Scheidungskosten einer einvernehmlichen Scheidung, die sich insbesondere für die Online Scheidung eignet, sind in der Regel deutlich geringer als bei einer streitigen Scheidung, da sich die Ehepartner hier über die wesentlichen Punkte einig sind und oft nur ein Anwalt benötigt wird.

Diese Scheidungskosten setzen sich aus Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zusammen. Ihre Höhe hängt maßgeblich vom sogenannten Verfahrenswert ab.

Verfahrenswert

Der Verfahrenswert ist die Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltsgebühren. Er wird vom Gericht festgelegt und richtet sich nach:

  1. Monatlichem Nettoeinkommen beider Ehepartner: In der Regel werden die dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner addiert. Abzüge können für unterhaltsberechtigte Kinder, oft 250-350 Euro pro Kind und Monat, sowie Schulden gemacht werden.
  2. Vermögen der Ehepartner: Ein kleiner Prozentsatz, meist 5% des über den Freibeträgen liegenden Nettovermögens kann zum Verfahrenswert hinzugerechnet werden. Freibeträge für Ehegatten liegen oft bei 15.000 bis 30.000 Euro pro Person.
  3. Versorgungsausgleich: Wenn der Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der Rentenanwartschaften, durchgeführt wird, erhöht sich der Verfahrenswert in der Regel um mindestens 1.000 Euro oder einen bestimmten Prozentsatz des Gesamtwertes der Anrechte.

Der Mindestverfahrenswert für eine Scheidung beträgt in Deutschland 4.000 Euro, 3.000 Euro für die Scheidung selbst und 1.000 Euro für den Versorgungsausgleich.

Gerichtsgebühren

Die Gerichtsgebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Verfahrenswert. Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden sie meist hälftig zwischen den Ehepartnern geteilt. Bei einem Verfahrenswert von 4.000 Euro liegen die Gerichtskosten beispielsweise bei ca. 296 Euro.

Anwaltskosten

Die Anwaltskosten richten sich ebenfalls nach dem Verfahrenswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Sie Kosten sparen, indem:

  1. Nur ein Anwalt beauftragt wird: Da bei einer einvernehmlichen Scheidung nur der Antragsteller anwaltlich vertreten sein muss, kann dies die Anwaltskosten erheblich senken. Der andere Ehepartner stimmt dem Antrag lediglich zu. Die Kosten für diesen einen Anwalt können sich die Ehepartner untereinander teilen.
  2. Online-Scheidung genutzt wird: Einige Online-Scheidungsplattformen versprechen eine kostengünstigere Abwicklung, wobei die Gebühren immer noch auf dem gesetzlichen Rahmen basieren.

Durchschnittliche Scheidungskosten einer einvernehmlichen Scheidung:

Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung können im Durchschnitt zwischen 1.650 Euro und 2.980 Euro liegen. Bei Teilung der Kosten beträgt der Anteil pro Ehegatten dann zwischen 825 Euro und 1.490 Euro für einen Anwalt und das Gericht.

Möglichkeiten zur Kostensenkung

  1. Einvernehmliche Scheidung anstreben: Dies ist der wichtigste Faktor zur Kostenreduzierung, da Streitigkeiten und zusätzliche Folgesachen, z.B. Unterhalt, Zugewinn, Hausrat, den Verfahrenswert und damit die Kosten stark erhöhen.
  2. Nur ein Anwalt: Wie bereits erwähnt, kann das Beauftragen nur eines Anwalts die Anwaltskosten halbieren.
  3. Außergerichtliche Regelung von Folgesachen: Wenn Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht oder Zugewinnausgleich bereits vorgerichtlich in einer notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geklärt werden, muss dies nicht mehr im Scheidungsverfahren selbst geschehen, was den Verfahrenswert deutlich reduziert.
  4. Verfahrenskostenhilfe: Bei geringem Einkommen und Vermögen besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Der Staat übernimmt dann ganz oder teilweise die Gerichts- und Anwaltskosten.
  5. Verzicht auf Versorgungsausgleich: In manchen Fällen kann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden, was den Verfahrenswert ebenfalls mindert. Dies sollte jedoch gut überlegt sein und die individuellen Auswirkungen sehr genau geprüft werden.

⇒ Scheidungskosten minimieren – Ein Leitfaden zur finanziellen Entlastung

Kosten der Online Scheidung

Die Scheidungskosten einer Online Scheidung sind prinzipiell die gleichen wie bei einer herkömmlichen Scheidung. Der Begriff Online Scheidung bezieht sich hauptsächlich auf die Art der Kommunikation und Abwicklung mit dem Anwalt, nicht auf eine gesonderte Kostenstruktur.

Die Kosten setzen sich zusammen aus

  1. Gerichtskosten: Diese sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Verfahrenswert. Sie werden in der Regel hälftig von beiden Ehepartnern getragen.
  2. Anwaltskosten: Auch diese richten sich nach dem Verfahrenswert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt. Es besteht Anwaltszwang bei Scheidungen in Deutschland, das heißt, mindestens einer der Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein, um den Scheidungsantrag einzureichen.

Wie wird der Verfahrenswert berechnet?

Der Verfahrenswert ist die wichtigste Grundlage für die Berechnung der Scheidungskosten. Er setzt sich im Wesentlichen zusammen aus:

  1. Monatliches Nettoeinkommen der Ehegatten: In der Regel wird das dreifache Nettoeinkommen beider Ehepartner für die Berechnung herangezogen.
  2. Versorgungsausgleich: Für den Versorgungsausgleich, also für den Ausgleich der Rentenanwartschaften, wird ein Mindestwert von 1.000 Euro angesetzt. In der Regel wird er mit 10 % des gemeinsamen dreifachen monatlichen Nettoeinkommens pro Anrecht auf Altersversorgung berechnet.
  3. Weitere Folgesachen: Wenn im Rahmen der Scheidung weitere Punkte wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Ehewohnung oder Hausrat geregelt werden müssen, erhöht dies den Verfahrenswert erheblich.

Kostenvorteil der Online Scheidung 

Der Kostenvorteil einer Online Scheidung ergibt sich aus der Möglichkeit, eine einvernehmliche Scheidung durchzuführen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich die Ehepartner über alle wichtigen Punkte einig, und es muss nur ein Anwalt beauftragt werden. Dadurch entfallen die Scheidungskosten für einen zweiten Anwalt.

Beispielrechnung für eine einvernehmliche Online Scheidung

  1. Wenn nur ein Anwalt beauftragt wird und sich die Partner die Kosten teilen, können sie die Anwaltskosten für den zweiten Anwalt sparen.
  2. Zusätzlich kann bei einer einvernehmlichen Scheidung oft eine Reduzierung des Verfahrenswertes beantragt werden, teilweise bis zu 30%, was wiederum die Gerichts- und Anwaltskosten nicht unerheblich senkt.

Bei einem Verfahrenswert zwischen ca. 10.000 € und 30.000 €, was bei Normalverdienern oft der Fall ist, können die Scheidungskosten einer einvernehmlichen Online Scheidung insgesamt zwischen etwa 1.850 € und 2.865 € liegen. Bei einer streitigen Scheidung können die Scheidungskosten schnell das Doppelte oder mehr betragen.

Scheidungskosten bei Immobilieneigentum

Eine Scheidung mit Immobilienbesitz kann die Scheidungskosten erheblich beeinflussen, da der Wert der Immobilie in der Regel den sogenannten Verfahrenswert erhöht. Dieser Verfahrenswert ist die Basis für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten. Dies gilt auch für die Scheidungskosten der Online Scheidung.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie zu Scheidungskosten bei Immobilieneigentum wissen sollten:

Auswirkungen auf den Verfahrenswert

  1. Erhöhung des Verfahrenswerts: Der Immobilienbesitz fließt in die Berechnung des Verfahrenswerts ein. Das gemeinsame Nettoeinkommen der Ehegatten für drei Monate bildet die Basis, hinzu kommen Pauschalbeträge für den Versorgungsausgleich und, im Falle von Vermögen, 5% des bereinigten Vermögens abzüglich eines Freibetrags von ca. 30.000 € pro Ehegatten. Ein Haus oder eine Eigentumswohnung erhöht diesen Vermögensanteil und somit den Verfahrenswert.
  2. Folgesachen: Werden im Rahmen der Scheidung auch Fragen zur Ehewohnung oder zum Hausrat gerichtlich geklärt, erhöht dies den Verfahrenswert zusätzlich

Anwaltskosten

  1. Berechnungsgrundlage: Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und werden auf Basis des Verfahrenswerts berechnet. Je höher der Verfahrenswert, desto höher die Anwaltsgebühren.
  2. Einvernehmliche Scheidung: Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der sich die Ehepartner in allen wesentlichen Punkten einschließlich der Immobilie einigen und nur ein Anwalt für die Antragstellung beauftragt wird, können die Anwaltskosten deutlich reduziert werden. Jeder Ehepartner zahlt dann in der Regel die Hälfte der Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten. Bei nur einem Anwalt können sich die Beteiligten dessen Kosten teilen.
  3. Umfangreiche Regelungen: Wenn die Regelungen bezüglich der Immobilie wie z.B. Verkauf, Übertragung, Auszahlung des Partners, etc., komplex sind oder Streitigkeiten darüber bestehen, können die Anwaltskosten durch den daraus resultierenden zusätzlichen Beratungs- und Verhandlungsaufwand deutlich steigen.

Gerichtskosten

  1. Berechnungsgrundlage: Auch die Gerichtskosten basieren auf dem Verfahrenswert und werden gemäß dem Gerichtskostengesetz berechnet.
  2. Aufteilung: Die Gerichtskosten werden in der Regel hälftig zwischen den Ehegatten geteilt, unabhängig davon, wem die Immobilie gehört.
  3. Vorschuss: Das Gericht wird in der Regel einen Vorschuss auf die Gerichtskosten verlangen, bevor es tätig wird.

Kostenbeispiele: Scheidungskosten nach Nettoeinkommen und Vermögen

Die folgenden drei Beispielrechnungen zeigen, wie stark sich Nettoeinkommen, Vermögen und die Anzahl streitiger Punkte auf die Gesamtkosten einer Scheidung auswirken. Alle Berechnungen folgen der Methodik § 43 FamGKG und § 50 FamGKG für den Verfahrenswert, Anlage 2 FamGKG für die Gerichtskosten, Anlage 2 RVG für die Anwaltskosten.


Szenario A: Niedriges Einkommen, kein Vermögen, ein Anwalt

RechenschrittBetrag
Verfahrenswert Ehesache (3 × 2.000 €)6.000 €
+ Versorgungsausgleich (2 × 1.000 €)2.000 €
Gesamtgegenstandswert8.000 €
Gerichtskosten (2,0-fache Gebühr)476 €
Anwaltskosten (2,5-fache Gebühr + Pauschale + USt., 1 Anwalt)ca. 1.609 €
Gesamtkostenca. 2.085 €

Szenario B: Mittleres Einkommen, zwei Kinder, ein Anwalt

RechenschrittBetrag
Verfahrenswert Ehesache (3 × 4.300 €)12.900 €
+ Versorgungsausgleich (4 × 1.000 €)4.000 €
Gesamtgegenstandswert16.900 €
Gerichtskosten (2,0-fache Gebühr)749 €
Anwaltskosten (2,5-fache Gebühr + Pauschale + USt., 1 Anwalt)ca. 2.454 €
Gesamtkostenca. 3.203 €

Szenario C: Hohes Einkommen, Vermögen, streitiger Zugewinnausgleich, zwei Anwälte

RechenschrittBetrag
Verfahrenswert Ehesache (3 × 7.700 €)23.100 €
+ Vermögensanteil (5 % von 240.000 € über Freibetrag)12.000 €
+ Versorgungsausgleich (4 × 1.000 €)4.000 €
+ streitiger Zugewinnausgleich50.000 €
Gesamtgegenstandswert89.100 €
Gerichtskosten (2,0-fache Gebühr)2.116 €
Anwaltskosten (2 Anwälte, je 2,5-fache Gebühr + Pauschale + USt.)ca. 9.898 €
Gesamtkostenca. 12.014 €

Was die Beispiele zeigen

  • Das gemeinsame Nettoeinkommen wirkt sich direkt und dreifach auf den Gegenstandswert aus. Schon moderate Einkommensunterschiede zwischen den Szenarien A und B verdoppeln fast die Gesamtkosten.
  • Die Anzahl der Anwälte verdoppelt die Anwaltskosten, ändert aber nichts an den Gerichtskosten, die unabhängig von der Anzahl der Anwälte anfallen.

Hinweis: Die vorstehenden Beiträge dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung.

Scheidungskosten 2026: Häufig gestellte Fragen

Wie setzen sich die Gesamtkosten einer Scheidung zusammen?


Die Kosten einer Scheidung bestehen aus zwei Hauptposten: den Gerichtskosten und den Anwaltskosten. Beides wird auf Grundlage des sogenannten Verfahrenswerts (früher Streitwert) berechnet. Dieser Wert ist kein Betrag, den Sie bezahlen müssen, sondern eine Rechengröße, die das Gericht anhand Ihres Einkommens und Vermögens festlegt.

Anwaltskosten: Da in Deutschland Anwaltszwang besteht, muss mindestens ein Ehepartner anwaltlich vertreten sein.

Gerichtskosten: Diese fallen für die Tätigkeit des Familiengerichts an.


Wie wird der Verfahrenswert berechnet?


Der Verfahrenswert ist die Basis für alle Gebühren. Er berechnet sich im Wesentlichen wie folgt:

Einkommen: Das dreifache Netto-Monatseinkommen beider Ehepartner.

Versorgungsausgleich: Für den Rentenausgleich werden 10 % des dreifachen Nettoeinkommens pro Anwartschaft hinzugerechnet.

Mindestwert: Der gesetzliche Mindestverfahrenswert liegt bei 4.000 € (3.000 € für die Scheidung + 1.000 € für den Versorgungsausgleich).

Beispiel: Verdienen beide Partner zusammen 4.000 € netto im Monat, beträgt der Wert für die Scheidung allein 12.000 €.


Wer muss die Scheidungskosten bezahlen?


In der Regel gilt bei einer Scheidung die Kostenaufhebung:

Gerichtskosten: Diese werden meist hälftig zwischen beiden Partnern geteilt.

Anwaltskosten: Jeder Partner zahlt seinen eigenen Anwalt selbst.

Besonderheit: Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt zahlt der Auftraggeber den Anwalt zunächst allein. Es ist jedoch nicht unüblich, intern zu vereinbaren, dass der andere Partner die Hälfte der Anwaltskosten erstattet.


Kann ich bei der Scheidung Kosten sparen?


Ja, die einvernehmliche Scheidung ist der effektivste Weg, Geld zu sparen. Wenn Sie sich über Folgesachen wie Unterhalt oder Vermögensaufteilung bereits außergerichtlich einig sind:

benötigen Sie nur einen Anwalt (statt zwei)
erhöht sich der Verfahrenswert nicht durch teure Streitigkeiten vor Gericht
kann das Gericht bei Einvernehmlichkeit den Verfahrenswert sogar um bis zu 30 % reduzieren.

Was passiert, wenn ich mir die Scheidung nicht leisten kann?


Niemandem wird der Zugang zum Recht verwehrt. Wenn Sie über ein geringes Einkommen oder kein Vermögen verfügen, können Sie Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen.

Bei Bewilligung übernimmt der Staat die Kosten für das Gericht und den eigenen Anwalt ganz oder teilweise (als zinsloses Darlehen in Raten).

Voraussetzung ist eine hinreichende Aussicht auf Erfolg und die persönliche Bedürftigkeit.

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