Häufig gestellte Fragen

Online Scheidung einfach

F: Für wen ist die Online-Scheidung geeignet?

A: Die Online-Scheidung ist ideal für Paare, die sich einvernehmlich trennen und mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, also das Trennungsjahr hinter sich haben.

Sie ist die einfachste und günstigste Lösung, wenn Sie sich über die Folgesachen wie z.B. Unterhalt, Zugewinnausgleich, Ehewohnung oder Hausrat bereits einig sind und nur noch den formalen Scheidungsantrag stellen möchten.

F: Was passiert, wenn mein Partner der Scheidung nicht zustimmt?

A: Auch das ist möglich. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann das Gericht die Ehe auch ohne die Zustimmung des Partners scheiden, wenn es das Scheitern der Ehe feststellt, die sog. streitige Scheidung.

Allerdings wird der Prozess dadurch komplexer und teurer, da Ihr Partner dann wahrscheinlich einen eigenen Anwalt beauftragt. Um es einfach und günstig zu halten, ist die Einvernehmlichkeit immer die beste Wahl.

F: Muss ich den Versorgungsausgleich durchführen lassen?

A: Grundsätzlich ja, der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, ist grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben.

In zwei Fällen kann er entfallen:

  1. Die Ehe hat weniger als drei Jahre gedauert.
  2. Sie einigen sich mit ihrem Ehepartner darauf, den Versorgungsausgleich notariell auszuschließen oder zu modifizieren.

F: Habe ich bei der Online-Scheidung den gleichen Anwaltsschutz wie bei einer Kanzleischeidung?

A: Ja, zu 100%!

Ihr Anwalt ist ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt für Familienrecht. Die Qualität der Rechtsberatung und Rechtsvertretung ist identisch. Der einzige Unterschied: Wir nutzen die Möglichkeiten des Internets, um den organisatorischen Aufwand und Ihre Kosten zu minimieren – zu Ihrem Vorteil!

F: Was ist, wenn wir uns über Unterhalt, Sorgerecht oder Hausrat nicht einig sind?

A: Um den Prozess einfach und günstig zu halten, sollten Sie diese Punkte möglichst vorab klären.

Wenn es keine Einigung gibt, können diese Punkte im Scheidungsverfahren zu sog. Folgesachen werden. Dies macht das Verfahren komplexer, langwieriger und deutlich teurer. Wir beraten Sie gerne, wie Sie hier noch zu einer außergerichtlichen Lösung kommen können.

Online Scheidung günstig

F: Was kostet die Online-Scheidung bei Ihnen genau?

A: Die Kosten setzen sich aus den gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltsgebühren und den Gerichtskosten zusammen. Da wir den Scheidungsantrag digital und effizient abwickeln, können wir mit dem gesetzlichen Mindestsatz abrechnen.

  • Der Vorteil: Sie vermeiden teure Besprechungen in der Kanzlei.
  • Für eine genaue Berechnung, die auf Ihrer individuellen Situation basiert, nutzen Sie bitte unseren Gratis-Kostenvoranschlag. Sie erhalten sofort volle Kostentransparenz.

F: Ist eine Online-Scheidung wirklich günstiger als eine klassische Scheidung?

A: Ja, in den meisten Fällen ist sie günstiger – nicht, weil unsere Anwälte weniger kosten, sondern weil der Prozess effizienter ist.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigen Sie dank des Online-Verfahrens oft nur einen Anwalt. Die Kommunikation erfolgt schnell per E-Mail, WhatsApp oder Telefon, wodurch weniger abrechenbare Stunden anfallen. Dadurch sparen Sie effektiv Anwaltskosten im Vergleich zu langwierigen Kanzleibesuchen.

F: Wie kann ich die Scheidungskosten zusätzlich reduzieren?

A: Der einfachste Weg ist die einvernehmliche Scheidung. Sind Sie sich über alle Folgesachen wie z.B. Unterhalt, Zugewinnausgleich, Ehewohnung oder Hausrat einig, sinkt der sog. Verfahrenswert und damit die Anwalts- und Gerichtskosten.

  • Tipp: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrem Ehepartner den Versorgungsausgleich, also den im Rahmen des Scheidungsverfahrens in der Regel durchzuführenden Rentenausgleich, notariell ausschließen oder modifizieren können, da dieser den Verfahrenswert oft stark erhöht.

F: Kann ich für die Online-Scheidung Verfahrenskostenhilfe beantragen?

A: Ja, das ist selbstverständlich möglich! Die Art der Beauftragung, also die Beauftragung zur Durchführung einer Online Scheidung, hat keinen Einfluss auf Ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, übernehmen wir die Antragstellung für die Verfahrenskostenhilfe zusammen mit Ihrem Scheidungsantrag beim Gericht.

F: Welche Kosten entstehen neben den Anwaltsgebühren?

A: Neben unseren Anwaltsgebühren entstehen Gerichtskosten. Diese richten sich ebenfalls nach dem Verfahrenswert Ihrer Scheidung.

Die Gerichtskosten müssen in der Regel vorab bezahlt werden, damit das Gericht Ihren Scheidungsantrag bearbeitet. Wir berechnen Ihnen die genaue Höhe im Vorfeld, damit Sie volle Planungssicherheit haben.

Online Scheidung Ablauf

F: Was genau ist eine Online Scheidung?

A: Die Online Scheidung ist keine eigene juristische Form der Scheidung, sondern ein moderner, vereinfachter Weg der Beauftragung.

Es bedeutet, dass die gesamte Kommunikation, die Übermittlung von Dokumenten und die Klärung von Fragen digital per E-Mail, WhatsApp, Telefon oder Videocall erfolgen, ohne dass Sie einmal oder sogar mehrmals in eine Kanzlei kommen müssen. Das spart Ihnen Zeit, Nerven und Kosten.

F: Wie läuft die Online-Scheidung Schritt für Schritt ab?

A: Sie läuft in wenigen Schritten ab:

  1. Online-Formular: Sie füllen unser einfaches Formular aus.
  2. Prüfung und Klärung: Unser Anwalt prüft die Daten und klärt offene Punkte telefonisch, per E-Mail oder per WhatApp.
  3. Antragstellung: Wir stellen den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht.
  4. Gerichtstermin: Sie erscheinen nur einmal persönlich zum Pflichttermin vor Gericht.
  5. Rechtskraft: Das Gericht erlässt den Scheidungsbeschluss.

F: Muss ich trotz Online Scheidung persönlich vor Gericht erscheinen?

A: Ja, dieser eine Termin ist gesetzlich vorgeschrieben.

Das Familiengericht muss sich persönlich von der Identität der Ehepartner und deren ernsthaftem Scheidungswillen überzeugen. Dieser Termin dauert in der Regel nur 10 bis 15 Minuten und ist der einzige Punkt im gesamten Verfahren, bei dem Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist.

Viele Gerichte bewilligen bereits die Teilnahme der Ehepartner an dem Scheidungstermin per Videocall. Wir beantragen diese Videocall-Teilnahme regelmäßig bereits in der Antragsschrift!

F: Welche Unterlagen benötige ich für die Online-Scheidung?

A: Für eine schnelle Bearbeitung benötigen wir in der Regel nur wenige Dokumente, die Sie uns einfach digital übermitteln können:

  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder
  • Gegebenenfalls: Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung

F: Wie lange dauert die Online Scheidung in der Regel?

A: Die Dauer hängt maßgeblich von der Dauer des Versorgungsausgleichs, also des Rentenausgleichs, ab.

  • Ohne Versorgungsausgleich oder bei Verzicht darauf: Die Scheidung kann in 3 bis 6 Monaten abgeschlossen sein.
  • Mit Versorgungsausgleich: Das Verfahren dauert oft 6 bis 12 Monate, da das Gericht bei den Rentenversicherern meist umfangreich Auskünfte einholen muss.
Scheidungskosten minimieren

F: Woraus setzen sich die Scheidungskosten zusammen?

A: Die Gesamtkosten einer Scheidung bestehen in Deutschland im Wesentlichen aus zwei Posten:

  • Gerichtsgebühren: Diese werden vom Antragsteller vorfinanziert und am Ende meist hälftig geteilt.

  • Anwaltshonorare: Grundsätzlich trägt jeder Ehepartner seinen eigenen Anwalt selbst.

    Beide Posten werden auf Basis des sogenannten Verfahrenswertes berechnet.

F: Was ist der Verfahrenswert und wie beeinflusst er den Preis?

A: Der Verfahrenswert, oft auch Streitwert genannt, ist die Berechnungsgrundlage für alle Gebühren. Er ist kein Betrag, den Sie bezahlen müssen, sondern ein fiktiver Wert, der den wirtschaftlichen Umfang Ihrer Scheidung beschreibt.

Die Faustformel: Je mehr Punkte wie z.B. Unterhalt, Hausrat, Vermögen gerichtlich geklärt werden müssen, desto höher steigt der Verfahrenswert – und damit die Kosten.

F: Welche Faktoren erhöhen den Verfahrenswert konkret?

A: Mehrere Faktoren fließen in die Berechnung ein:

  • Einkommen: Das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Partner.

  • Vermögen: Ca. 5 bis 10 % des gemeinsamen Vermögens nach Abzug von Freibeträgen.

  • Versorgungsausgleich: Jede Rentenanwartschaft erhöht den Wert um 10 %.

  • Folgesachen: Gerichtliche Streitigkeiten über Unterhalt oder Sorgerecht treiben die Kosten massiv in die Höhe.

F: Wie kann ich die Kosten meiner Scheidung aktiv senken?

A: Der größte Hebel ist die einvernehmliche Scheidung. Wenn Sie sich mit Ihrem Partner einig sind, ergeben sich enorme Sparvorteile:

  • Nur ein Anwalt nötig: Bei Einigkeit benötigt nur der Antragsteller einen Anwalt. Der Partner stimmt einfach zu. Das spart bis zu 50 % der Anwaltskosten.

  • Außergerichtliche Einigung: Regeln Sie Themen wie Zugewinn oder Hausrat vorab privat oder notariell, statt sie vor Gericht zu verhandeln.

  • Online Scheidung: Digitale Prozesse sparen Reisekosten und Zeit. Oft kann hier sogar eine Reduzierung des Verfahrenswertes um bis zu 30 % beim Gericht beantragt werden.

F: Was bringt eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung?

A: In einer solchen notariellen Vereinbarung halten Sie alle wichtigen Punkte wie z.B. Immobilien, Unterhalt, Vermögen rechtssicher fest. Da diese Punkte dann nicht mehr Teil des gerichtlichen Verfahrens sind, sinkt der Verfahrenswert Ihrer Scheidung unmittelbar. Zudem gewinnen Sie wertvolle Rechtssicherheit und vermeiden langwierige Prozesse.

F: Gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat?

A: Ja. Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie folgende Hilfen prüfen:

  • Verfahrenskostenhilfe: Der Staat übernimmt die Kosten ganz oder teilweise, ggf. in Raten. Ihr Schonvermögen und die selbstbewohnte Immobilie bleiben dabei meist geschützt.

  • Beratungshilfe: Ermöglicht eine kostengünstige außergerichtliche Beratung durch einen Anwalt.

F: Wieviel kostet eine Scheidung beispielhaft?

A: Die Kosten variieren je nach Streitwert. Hier eine kurze Orientierung (Stand 2026, inkl. MwSt.):

| Streitwert (bis) | Ca. Gesamtkosten (1 Anwalt + Gericht) |

| 5.000 € | 1.419,44 € |

| 15.000 € | 2.978,75 € |

| 30.000 € | 3.989,49 € |

| 50.000 € | 5.336,88 € |


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Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

F: Was genau ist eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung?

A: Man kann sie als einen Friedensvertrag bezeichnen. Es handelt sich um einen privatrechtlichen Vertrag, in dem Sie und Ihr Partner alle rechtlichen Punkte klären, die durch die Trennung entstehen.

  • Trennungsfolgenvereinbarung: Regelt die Zeit von der Trennung bis zur Scheidung.
  • Scheidungsfolgenvereinbarung: Regelt die Zeit nach der rechtskräftigen Scheidung.

In der Praxis werden beide oft in einem Dokument kombiniert, um lückenlose Sicherheit zu garantieren.

F: Warum sollte ich eine solche Vereinbarung abschließen?

A: Ohne Einigung muss das Familiengericht über jeden Streitpunkt einzeln entscheiden. Das kostet Zeit und viel Geld. Die Vorteile sind:

  • Kosteneffizienz: Sie vermeiden hohe Anwalts- und Gerichtskosten durch niedrige Streitwerte.
  • Zeitgewinn: Eine einvernehmliche Scheidung ist oft schon nach wenigen Monaten abgeschlossen.
  • Selbstbestimmung: Sie entscheiden über Ihr Vermögen und Ihre Zukunft – nicht ein Richter.
  • Kindeswohl: Klare Absprachen reduzieren die emotionale Belastung für Ihre Kinder.

F: Was kann in der Vereinbarung geregelt werden?

A: Nahezu alle Aspekte Ihrer Ehe-Auflösung lassen sich individuell festlegen:

  • Unterhalt: Regelungen zum Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt.
  • Kinder: Sorge- und Umgangsrecht sowie klare Besuchszeiten.
  • Immobilien: Wer bleibt in der Wohnung/im Haus? Wer zahlt die Kredite?
  • Vermögen: Aufteilung von Ersparnissen, Autos und Hausrat.
  • Finanzieller Ausgleich: Regelungen zum Zugewinn- und Versorgungsausgleich.

F: Ist ein handgeschriebenes Dokument rechtlich bindend?

A: Nein. Da es oft um existenzielle Themen geht, schreibt der Gesetzgeber strenge Formvorschriften vor. Damit die Vereinbarung vor Gericht Bestand hat, gibt es zwei Wege:

  1. Notarielle Beurkundung: Der sicherste Weg, um die Vereinbarung schon vor dem Scheidungsantrag bindend zu machen.
  2. Gerichtliche Protokollierung: Die Einigung wird direkt im Scheidungstermin vom Richter aufgenommen, wofür jedoch müssen beide Partner jeweils anwaltlich vertreten sein müssen.

F: Welche Unterlagen werden benötigt?

A: Um die Vereinbarung präzise zu entwerfen, z. B. durch einen Notar, sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:

  • Einkommen: Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate und Rentenauskünfte.
  • Besitz: Grundbuchauszüge, Immobilienbewertungen und eine Liste des Hausrats.
  • Verbindlichkeiten: Aufstellung von Schulden, Krediten und Tilgungsplänen.
  • Vorsorge: Übersicht über Lebens- und Rentenversicherungen.
  • Familie: Geburtsurkunden der Kinder und Entwürfe für Betreuungszeiten.

Tipp: Je besser Sie vorbereitet sind und je klarer Ihre gemeinsamen Absprachen im Vorfeld ausfallen, desto reibungsloser und kostengünstiger verläuft der gesamte Prozess.

Rechtsschutzversicherung

F: Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die kompletten Scheidungskosten?

A: In der Regel nein. Die meisten Standard-Rechtsschutzversicherungen decken die vollen Anwalts- und Gerichtskosten für das Scheidungsverfahren selbst nicht ab. Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Erstberatung: Fast alle Versicherer übernehmen die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt für Familienrecht.
  • Premium-Tarife: Nur spezielle Zusatzbausteine wie z. B. Eherechtsschutz decken Anwalts- und Gerichtskosten bis zu einer bestimmten Summe wie z. B. 30.000 € ab.

 F: Welche Leistungen sind meistens rechtsschutzversichert?

A: Viele Versicherer unterstützen vor allem außergerichtliche oder spezifische Teilbereiche:

  • Mediation: Um einen Rosenkrieg zu vermeiden, zahlen viele Versicherer zwischen 1.500 € und 10.000 € für eine professionelle Streitschlichtung.
  • Unterhalt und Sorgerecht: In gehobenen Tarifen sind Streitigkeiten um den Kindesunterhalt oder das Sorgerecht oft mitversichert.
  • Beratung: Hilfe bei der Klärung Ihrer Rechte und Pflichten direkt nach der Trennung.

F: Worauf muss ich bei der Wartezeit achten?

A: Das ist der wichtigste Punkt: Ein rückwirkender Schutz ist unmöglich.

  • Wartezeit: Für Familienrecht gilt meist eine Sperrfrist von 12 Monaten für Unterhalt bis zu 3 Jahren für die Scheidung selbst.
  • Die Versicherung muss also lange vor der absehbaren Trennung abgeschlossen worden sein.

F: Was wird selten oder gar nicht gezahlt?

A: Kosten für sogenannte Folgesachen müssen meist selbst getragen werden. Dazu gehören:

  • Die Aufteilung des Hausrats und der Ehewohnung.
  • Der finanzielle Zugewinnausgleich.
  • Die Verrechnung von Rentenansprüchen, also der Versorgungsausgleich.

F: Was tun, wenn ich keine Versicherung habe?

A: Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht und die Kosten Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen, gibt es zwei Alternativen:

  1. Verfahrenskostenhilfe: Staatliche Unterstützung für Geringverdiener.
  2. Einvernehmliche Scheidung: Durch Kooperation mit dem Partner- nur ein Anwalt nötig – lassen sich die Kosten massiv senken.
Verfahrenskostenhilfe

F: Was ist Verfahrenskostenhilfe eigentlich?

A: Die Verfahrenskostenhilfe, oft auch Prozesskostenhilfe genannt, ist eine staatliche Finanzierungshilfe. Sie stellt sicher, dass jeder Bürger seine Rechte vor Gericht durchsetzen kann, unabhängig vom Kontostand. Der Staat übernimmt dabei die Gerichts- und Anwaltskosten entweder ganz oder teilweise.

F: Wer hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe?

A: Damit der Staat die Kosten übernimmt, müssen drei Hauptkriterien erfüllt sein:

  • Bedürftigkeit: Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um die Scheidung selbst zu bezahlen.
  • Erfolgsaussicht: Die Scheidung muss rechtlich Aussicht auf Erfolg haben, was in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahres immer der Fall ist.
  • Keine Mutwilligkeit: Das Verfahren muss notwendig sein – man würde es also auch führen, wenn man es selbst bezahlen müsste.

F: Was wird bei der Prüfung meines Einkommens berücksichtigt?

A: Das Gericht prüft Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Dazu zählen:

  • Einnahmen: Lohn/Gehalt, Renten, Arbeitslosengeld I, Wohngeld, Unterhalt, Bürgergeld-Empfänger haben fast immer Anspruch auf volle Übernahme.
  • Abzüge: Miete, Versicherungen, Kreditraten und gesetzliche Freibeträge für Sie selbst, Ihren Partner und Ihre Kinder werden vom Einkommen abgezogen.
  • Vermögen: Vorrangig muss eigenes Vermögen genutzt werden. Aber es gibt Schonvermögen, das Sie behalten dürfen wie z. B. ca. 5.000 € Ersparnisse pro Person oder eine angemessene, selbstbewohnte Immobilie.

Wichtig: Falls Ihr Ehepartner deutlich mehr verdient, hat dieser unter Umständen die Pflicht, Ihnen einen Verfahrenskostenvorschuss zu zahlen. In diesem Fall ist die staatliche Hilfe nachrangig.

F: Wie und wann stelle ich den Antrag?

A: Der Antrag wird meist zusammen mit dem Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht.

  • Das Formular: Sie müssen die offizielle „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ ausfüllen.
  • Die Belege: Sie müssen lückenlose Nachweise wie z.B. Lohnbescheinigungen, Mietvertrag, Kontoauszüge, Schuldennachweise beifügen.

F: Muss ich das Geld jemals zurückzahlen?

A: Das hängt von Ihrem berechneten einzusetzenden Einkommen ab:

  • Ohne Ratenzahlung: Liegt Ihr Einkommen unter der Grenze, übernimmt der Staat die Kosten komplett.
  • Mit Ratenzahlung: Liegen Sie knapp über der Grenze, zahlen Sie die Kosten in bis zu 48 Monatsraten zurück.

Vorsicht: Das Gericht kann Ihre finanziellen Verhältnisse bis zu vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens prüfen. Wenn Sie in dieser Zeit deutlich mehr verdienen, wie z. B. durch einen Karrieresprung oder ein Erbe, kann eine nachträgliche Rückzahlung angeordnet werden.

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