Gleichgeschlechtliche Scheidung

Gleichgeschlechtliche Scheidung

Seit der Einführung der Ehe für alle im Jahr 2017 ist die rechtliche Gleichstellung fast vollständig vollzogen – das gilt auch für den Fall, dass eine Beziehung scheitert.

Gleichgeschlechtliche Scheidung: Was Sie über das Ende einer gleichgeschlechtlichen Ehe wissen müssen

Die Einführung der Ehe für alle war ein Meilenstein für die rechtliche Gleichstellung in Deutschland. Doch wo geheiratet wird, wird leider auch geschieden. Rechtlich gesehen gibt es heute kaum noch Unterschiede zwischen der Scheidung einer gleichgeschlechtlichen Ehe und einer verschiedengeschlechtlichen Ehe. Dennoch gibt es einige Besonderheiten, insbesondere wenn die Partnerschaft bereits vor 2017 bestand.

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Die rechtliche Grundlage der Ehe oder Lebenspartnerschaft

Seit dem 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten. Viele Paare hatten jedoch bereits davor eine Eingetragene Lebenspartnerschaft begründet.

  1. Bestehende Lebenspartnerschaften: Wenn Sie Ihre Partnerschaft nicht in eine Ehe umgewandelt haben, wird diese im Falle einer Trennung in rechtlicher Hinsicht nicht geschieden, sondern aufgehoben. Das Verfahren folgt jedoch weitestgehend den gleichen Regeln wie eine Scheidung.

  2. Umgewandelte Ehen: Haben Sie Ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt, gilt das Datum der ursprünglichen Begründung der Lebenspartnerschaft für die Berechnung von Ansprüchen wie z. B. beim Versorgungsausgleich.

Der Ablauf des Verfahrens

Das Verfahren findet vor dem Familiengericht statt. Wie bei jeder Scheidung gilt in Deutschland das Zerrüttungsprinzip.

  1. Das Trennungsjahr: Bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann, muss das Paar in der Regel ein Jahr getrennt leben von Tisch und Bett.

  2. Anwaltszwang: Zumindest die Person, die den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann die Gegenseite zustimmen, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen, was erheblich Kosten spart.

Die wichtigsten Folgesachen

Bei einer Scheidung müssen verschiedene finanzielle und rechtliche Aspekte geklärt werden:

Versorgungsausgleich: Der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche

Zugewinnausgleich: Die Aufteilung des Vermögens, das während der Ehe erwirtschaftet wurde

Unterhalt: Finanzielle Unterstützung für den Partner, der nach der Scheidung bedürftig ist

Hausrat und Wohnung: Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung? Wie werden Möbel aufgeteilt?

Besonderheit: Kinder und Sorgerecht

Wenn in der Ehe Kinder leben, ist die Situation oft komplexer als bei heterosexuellen Paaren, falls die biologische Abstammung oder die Adoption noch nicht für beide Elternteile rechtlich vollzogen wurde.

  1. Sorgerecht: Wenn beide Partner rechtliche Eltern sind wie z. B. durch Stiefkindadoption oder gemeinsame Adoption, gelten die üblichen Regeln: Das gemeinsame Sorgerecht bleibt im Regelfall bestehen.

  2. Umgangsrecht: Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Personen, die für es als Eltern fungiert haben, unabhängig von der biologischen Verwandtschaft.

Tipps für eine reibungslose Trennung

Eine Scheidung ist emotional belastend. Um den Prozess zu verkürzen und Kosten zu sparen, empfiehlt sich:

  1. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung: Hier können Sie bereits vor dem Gerichtstermin notariell festlegen, wie Vermögen und Unterhalt aufgeteilt werden.

  2. Einvernehmliche Scheidung: Wenn Sie sich über die wesentlichen Punkte einig sind, reicht ein Anwalt aus, was die Kosten erheblich senkt.