Scheidung

Scheidung

Eine Scheidung kann bzw. muss je nach den individuell gegebenen Voraussetzungen auf unterschiedliche Art eingeleitet und durchgeführt werden.

Streitige Scheidung

Eine streitige Ehescheidung liegt dann vor, wenn die Ehepartner sich nicht über die Scheidung selbst oder über wesentliche Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung einigen können. Im Gegensatz zur einvernehmlichen Ehescheidung, für die im Regelfall auch die Online Scheidung in Frage kommt, bei der sich die Eheleute auf alle wichtigen Punkte einigen und oft nur ein Anwalt benötigt wird, ist die streitige Scheidung in der Regel komplexer, langwieriger und teurer.

Wann ist eine Scheidung streitig

Eine Scheidung ist dann als streitig anzusehen, wenn:

  1. Ein Ehegatte die Ehescheidung nicht möchte: Obwohl ein Partner die Scheidung beantragt, verweigert der andere die Zustimmung. Nach einem Jahr Trennung kann die Ehe dann jedoch dennoch geschieden werden, wenn das Gericht von der Zerrüttung der Ehe überzeugt ist. Spätestens nach drei Jahren Trennung wird die Ehe auch gegen den Willen des anderen Partners als unwiderlegbar gescheitert angesehen und geschieden.
  2. Streit über Scheidungsfolgen: Auch wenn beide Ehepartner die Scheidung wünschen, kann es Streitigkeiten über sogenannte Folgesachen geben. Dazu gehören:

Ablauf einer streitigen Scheidung

  1. Trennungsjahr: Voraussetzung für jede Ehescheidung ist das Trennungsjahr. Die Eheleute müssen mindestens ein Jahr getrennt von Tisch und Bett gelebt haben, auch wenn dies in der gemeinsamen Wohnung geschehen ist. In seltenen Ausnahmefällen (Härtefälle wie schwere häusliche Gewalt) ist eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres möglich.
  2. Anwaltszwang: In Deutschland herrscht vor dem Familiengericht Anwaltszwang. Das bedeutet, dass der Scheidungsantrag nur von einem Rechtsanwalt eingereicht werden kann. Im Falle einer streitigen Scheidung wird der Anwalt ohnehin benötigt, um die eigenen Interessen vertreten zu können. Eine Scheidung ohne Anwalt ist also nicht möglich.
  3. Scheidungsantrag: Ein Ehepartner stellt über seinen Scheidungsanwalt den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht. Dies gilt auch für die Online Scheidung. Dieser Antrag muss Angaben zu den Ehegatten, Kindern, der Trennung und gegebenenfalls streitigen Folgesachen enthalten.
  4. Zustellung des Antrags: Der Scheidungsantrag wird dem anderen Ehepartner (Antragsgegner) durch das Gericht zugestellt.
  5. Verbundverfahren: In der Regel werden die Ehescheidung und die streitigen Folgesachen in einem sogenannten Verbundverfahren gemeinsam vor Gericht verhandelt. Das Gericht versucht, eine Einigung herbeizuführen. Gelingt dies nicht, trifft es eigene Entscheidungen zu den strittigen Punkten.
  6. Gerichtsverhandlung (Scheidungstermin): Beide Ehepartner müssen in der Regel persönlich vor Gericht erscheinen. Es besteht Anwesenheitspflicht.
  7. Beschluss und Rechtskraft: Das Gericht erlässt einen Beschluss über die Scheidung und die verbundenen Folgesachen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist wird der Beschluss rechtskräftig und die Ehe ist endgültig aufgelöst.

Dauer einer streitigen Scheidung

Eine streitige Scheidung dauert in der Regel deutlich länger als eine einvernehmliche Scheidung und fordert auch deutlich höhere Scheidungskosten. Während eine einvernehmliche Scheidung nach dem Trennungsjahr oft in sechs bis neun Monaten abgeschlossen sein kann, dauert eine streitige Scheidung meist ein bis drei Jahre oder sogar länger. Die Dauer hängt stark ab von:

  1. Anzahl und Komplexität der Streitpunkte: Je mehr Folgesachen streitig sind und je komplexer diese sind (z.B. Bewertung eines Unternehmens beim Zugewinn), desto länger dauert das Verfahren und zieht deutlich höhere Scheidungskosten nach sich.
  2. Notwendigkeit von Gutachten und Beweisaufnahmen: Dies kann das Verfahren erheblich verlängern.
  3. Auslastung der Familiengerichte: Dies kann zu zusätzlichen Wartezeiten führen.
  4. Verzögerungstaktiken eines Ehegatten: Ein Partner kann das Verfahren absichtlich in die Länge ziehen.

 

Einvernehmliche Scheidung

Eine einvernehmliche Ehescheidung, für die in der Regel die Online Scheidung in Frage kommt, ist der schnellste und kostengünstigste Weg, eine Ehe zu beenden. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sich beide Ehepartner über die Ehescheidung und alle damit verbundenen Folgesachen einig sind.

Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung

Damit eine einvernehmliche Scheidung möglich ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Zerrüttung der Ehe: Die Ehe muss unwiderlegbar gescheitert sein.
  2. Trennungsjahr: Die Ehepartner müssen in der Regel mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben. Das Trennungsjahr kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung stattfinden, solange die Haushalte getrennt geführt werden, die sog. Trennung von Tisch und Bett. In seltenen Ausnahmefällen, also bei Härtefällen wie z.B. bei Gewalt, kann eine Scheidung auch ohne Einhaltung des Trennungsjahres erfolgen.
  3. Einigkeit über Scheidungsfolgen: Beide Ehepartner müssen sich über alle wesentlichen Scheidungsfolgen einig sein. Dazu gehören typischerweise:

Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung

Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung sieht in der Regel wie folgt aus:

  1. Trennungsjahr: Zunächst wird das Trennungsjahr absolviert. In dieser Zeit sollten die Ehepartner idealerweise eine Einigung über die Scheidungsfolgen erzielen. Eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung kann hierbei helfen und kann notariell beurkundet werden.
  2. Beauftragung eines Anwalts: In Deutschland besteht Anwaltszwang bei Ehescheidungen. Das bedeutet, dass der Scheidungsantrag zwingend von einem Rechtsanwalt eingereicht werden muss. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn ein Ehepartner einen Scheidungsanwalt beauftragt. Der andere Ehepartner muss der Scheidung dann lediglich zustimmen und benötigt hierfür keinen eigenen Anwalt. Dies gilt auch für die Online Scheidung. Eine Scheidung ohne Anwalt ist also nicht möglich.
  3. Einreichung des Scheidungsantrags: Der vom Anwalt eingereichte Scheidungsantrag wird beim zuständigen Familiengericht eingereicht.
  4. Zustellung und Gerichtskostenvorschuss: Das Gericht stellt den Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner (Antragsgegner) zu und fordert in der Regel einen Vorschuss für die Gerichtskosten an.
  5. Versorgungsausgleich: Wenn die Ehe länger als drei Jahre bestand, wird in der Regel automatisch der Versorgungsausgleich durchgeführt. Hierbei werden die Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden, zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Dieser Punkt kann die Dauer des Verfahrens beeinflussen, da hierfür Informationen von den Rentenversicherungsträgern eingeholt werden müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden.
  6. Gerichtstermin: Nach Klärung aller Punkte und des Versorgungsausgleichs setzt das Gericht einen Scheidungstermin an. Bei diesem Termin müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen und werden vom Richter angehört
  7. Scheidungsbeschluss und Rechtskraft: Das Familiengericht spricht den Scheidungsbeschluss aus. Dieser wird rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden (in der Regel nach einem Monat). Mit der Rechtskraft ist die Ehe offiziell geschieden.

Dauer einer einer einvernehmlichen Scheidung

Die Dauer einer einvernehmlichen Ehescheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss.

  1. Mindestdauer: Aufgrund des Trennungsjahres beträgt die Mindestdauer einer Ehescheidung mindestens ein Jahr und ca. sechs Monate (nach Ablauf des Trennungsjahres).
  2. Ohne Versorgungsausgleich: Wenn auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden kann oder dieser nicht notwendig ist, dauert das gerichtliche Verfahren nach Einreichung des Antrags in der Regel drei Monate.
  3. Mit Versorgungsausgleich: Muss der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, verlängert sich die Dauer, da die Klärung der Rentenkonten Zeit in Anspruch nimmt (oft sechs Monate zusätzlich). Insgesamt kann die Scheidung dann sechs bis 9 Monate nach dem Scheidungsantrag dauern, zuzüglich des Trennungsjahres.

Insgesamt ist die einvernehmliche Scheidung der schnellste und unkomplizierteste Weg, eine Ehe in Deutschland zu beenden, da sich die Ehepartner bereits im Vorfeld über die wichtigsten Punkte geeinigt haben.

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Online Scheidung

Die Online Scheidung ist keine eigenständige Scheidungsart, sondern bezeichnet im Wesentlichen die digitale Kommunikation und Abwicklung des Scheidungsverfahrens mit einem Rechtsanwalt. Das eigentliche Scheidungsverfahren selbst findet nach wie vor bei einem Familiengericht statt und folgt den gesetzlichen Vorschriften in Deutschland.

Hier die wichtigsten Punkte zur Online Scheidung:

Was ist eine Online Scheidung

Es handelt sich um eine Möglichkeit, den Kontakt mit dem Scheidungsanwalt und die Übermittlung von Unterlagen überwiegend oder vollständig online (per E-Mail, Online-Formular, Telefon, Videokonferenz) abzuwickeln. Der Gang zum Gericht ist jedoch nach wie vor unerlässlich.

Voraussetzungen:

  1. Anwaltszwang: In Deutschland besteht Anwaltszwang. Das bedeutet, dass der Scheidungsantrag nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht werden kann. Auch im Scheidungstermin muss der Rechtsanwalt anwesend sein. Eine Ehescheidung ohne Anwalt ist also nicht möglich.
  2. Trennungsjahr: Das Trennungsjahr muss in jedem Fall eingehalten werden, bevor die Scheidung eingereicht werden kann.
  3. Einvernehmlichkeit (ideal): Die Online Scheidung ist besonders geeignet für einvernehmliche Scheidungen. Das heißt, beide Ehepartner sind sich über die Scheidung und die wesentlichen Scheidungsfolgen (z.B. Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat und Ehewohnung, Sorge– und Umgangsrecht für Kinder) einig. Im Idealfall benötigt dann nur der Antragsteller einen Anwalt, während der Antragsgegner dem Antrag zustimmen kann, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen. Dies spart in der Regel Kosten und Zeit. Bei streitigen Scheidungen, bei denen Folgesachen gerichtlich geklärt werden müssen, ist die Online Scheidung weniger vorteilhaft, da in der Regel beide Parteien anwaltlich vertreten sein müssen.

Ablauf der Online Scheidung

  1. Kontaktaufnahme mit einem Anwalt: Sie kontaktieren einen Anwalt (oft über ein Online-Formular auf dessen Webseite) und übermitteln die ersten Daten.
  2. Datenaustausch: Sie übermitteln alle relevanten Unterlagen und Informationen an den Anwalt (z.B. Heiratsurkunde, Angaben zu Einkommen, Kindern, etc.), meist digital.
  3. Erstellung des Scheidungsantrages: Der Anwalt erstellt den Scheidungsantrag basierend auf Ihren Angaben.
  4. Einreichung bei Gericht: Der Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.
  5. Zustellung an den Partner: Das Gericht stellt den Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zu.
  6. Versorgungsausgleich: Ist kein notarieller Ausschluss erfolgt, wird der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) vom Gericht durchgeführt. Dazu müssen beide Ehepartner Fragebögen ausfüllen.
  7. Gerichtstermin: Es findet ein kurzer Gerichtstermin statt, bei dem beide Ehepartner persönlich anwesend sein müssen. Der Richter hört beide Parteien an und verkündet den Scheidungsbeschluss.
  8. Rechtskraft: Nach Zustellung des schriftlichen Scheidungsbeschlusses und Ablauf der Rechtsmittelfrist wird die Scheidung rechtskräftig.

Vorteile der Online Scheidung bei Einvernehmlichkeit

  1. Komfort: Sie können vieles bequem von zu Hause oder unterwegs erledigen, ohne Termine in der Kanzlei wahrnehmen zu müssen.
  2. Zeitersparnis: Der Prozess kann durch die digitale Kommunikation beschleunigt werden.
  3. Kostenersparnis: Bei einer wirklich einvernehmlichen Scheidung, bei der nur ein Anwalt beauftragt werden muss, können die Anwaltskosten für den zweiten Ehepartner entfallen, was die Gesamtkosten deutlich reduziert.

Zusammenfassend ist die Online Scheidung eine moderne und bequeme Möglichkeit, ein einvernehmliches Scheidungsverfahren mit Unterstützung eines Anwalts abzuwickeln, ohne auf persönlichen Kontakt zu verzichten, falls dieser gewünscht oder notwendig ist.

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Online Scheidung einreichen

Eine Scheidung einzureichen, auch eine Scheidung online einzureichen, ist an einige formelle Voraussetzungen gebunden. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie beachten sollten:

Das Trennungsjahr

Die wichtigste Voraussetzung dafür, eine Scheidung einzureichen, ist das sogenannte Trennungsjahr. Das Gesetz geht davon aus, dass eine Ehe gescheitert ist, wenn die Ehepartner mindestens ein Jahr lang getrennt gelebt haben. Die Trennung muss dabei nicht zwingend durch den Auszug eines Partners erfolgen.

Auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung kann eine Trennung vollzogen werden, wenn die Eheleute getrennte Haushalte führen (getrennt schlafen, kochen, wirtschaften etc.).

In Ausnahmefällen, also in Härtefällen wie zB. Gewalt, kann eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Dafür müssen jedoch schwerwiegende Gründe vorliegen, die das Fortbestehen der Ehe unzumutbar machen, wie zum Beispiel massive Gewalt. Die Hürden hierfür sind in der Praxis sehr hoch.

Anwaltszwang

Es besteht für Scheidungsverfahren Anwaltszwang. Das bedeutet, Sie können den Scheidungsantrag nicht selbst beim Gericht einreichen, sondern müssen dafür einen Anwalt beauftragen. Dieser vertritt Sie im Verfahren und stellt den Antrag in Ihrem Namen.

Wenn Sie und Ihr Partner sich über alle Punkte einig sind (einvernehmliche Scheidung), reicht es aus, wenn nur der Antragsteller einen Anwalt hat, um die Ehescheidung einzureichen. Der andere Ehepartner kann dem Antrag dann ohne eigenen Anwalt zustimmen.

Benötigte Unterlagen

Ihr Anwalt wird Ihnen genau mitteilen, welche Unterlagen er für den Antrag benötigt. In der Regel sind das:

  1. Ihre Heiratsurkunde (im Original oder als beglaubigte Abschrift)
  2. Die Geburtsurkunden eventueller minderjähriger Kinder
  3. Gegebenenfalls Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung

Zusätzlich müssen beide Ehepartner einen Fragebogen für den Versorgungsausgleich ausfüllen, um die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zu klären.

Ablauf des Verfahrens

Nachdem Ihr Anwalt den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht hat, wird das Gericht den Antrag an Ihren Ehepartner zustellen. Anschließend wird der Versorgungsausgleich geklärt und schließlich ein Termin für die mündliche Verhandlung angesetzt.

Im Scheidungstermin, der oft nur 15 bis 20 Minuten dauert, werden Sie und Ihr Partner angehört und der Richter spricht die Scheidung aus.