Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich

Zahlen, Fakten und Informationen von Rechtsanwalt Reinhard Scholz

Der Versorgungsausgleich, also das Verfahren zum Ausgleich der Rentenanwartschaften der Eheleute, wird im Regelfall zusammen mit der Scheidung durchgeführt.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Ehegatten, die während der Ehe im Arbeitsleben standen, haben üblicherweise Rentenanwartschaften, also Ansprüche auf eine zukünftige Rente, erworben. Diese Rentenansprüche sind bei den Ehegatten meist unterschiedlich hoch.

Bei Scheidung der Ehe werden diese Anwartschaften im Rahmen des Scheidungsverfahrens von Amts wegen, also automatisch durch das Gericht, ausgeglichen, wenn die Ehe einschließlich der Trennungszeit länger als drei Jahre dauert.

Durchführung des Versorgungsausgleichs

Bei einer Ehedauer von unter drei Jahren wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag durchgeführt.

Der Versorgungsausgleich soll zudem in der Regel nicht mehr durchgeführt werden, wenn der Wertunterschied der beiderseitigen Versorgungen gering ist oder nur kleine Ausgleichswerte vorliegen.

Verfahren beim Versorgungsausgleich

Die Ehegatten müssen zunächst auf Fragebögen angeben, welche Rentenversicherungen bestehen, mit denen das Gericht bei den Rentenversicherungsträgern Auskünfte über die Höhe der Rentenanwartschaften anfordert:

  1. Einbezogen werden alle auf eigener Leistung beruhenden, in der Ehezeit erworbenen Versorgungsrechte wegen Alters und Invalidität, in bestimmten Fällen auch auf Einmalzahlung gerichtete Anrechte, sofern sie nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifizierbar sind.
  2. Der Versorgungsausgleich wird schließlich in der Weise durchgeführt, dass die theoretische Rente für jeden Ehegatten zum Endzeitpunkt der Ehe von dem jeweiligen Versorgungsträger berechnet und dem Gericht mitgeteilt wird.
  3. Jedes einzelne Anrecht der Ehegatten auf eine Versorgung wird dann grundsätzlich intern, im Versorgungssystem des jeweils ausgleichspflichtigen Ehegatten, geteilt.
  4. Es findet also ausschließlich ein Ausgleich auf den Rentenkonten der Ehegatten statt. Geld ist nicht zu zahlen.

Die Ehegatten können den Versorgungsausgleich nur durch notariellen Vertrag, z.B. in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, oder einem entsprechenden Vergleich vor Gericht ausschließen, was im übrigen auch in nicht unwesentlichem Umfang die Scheidungskosten reduziert. Zum Abschluss des Vergleiches vor Gericht müssen beide Parteien jedoch anwaltlich vertreten sein.

Das Gericht kontrolliert den Inhalt der notariellen Vereinbarung oder des Vergleiches auf seine Wirksamkeit. Eine Genehmigung durch das Gericht ist nicht mehr erforderlich.

Hinweis: Die vorstehenden Beiträge dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung.


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Guten Tag wir brauchen ihre Hilfe wenn sie Hilfe
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Ich möchte mich hiermit bei allen Mitwirkenden der Kanzlei für meine vollzogen Scheidung herzlich bedanken. Top Betreuung und Auskünfte von Anfang an - immer sehr freundlich und kompetent. Ich wünsche Ihnen alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
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Sarah Hartmann
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Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen. In meiner Scheidungsangelegenheit wurde ich von Anfang an äußerst kompetent, professionell und zugleich sehr einfühlsam beraten. Gerade in einer emotional belastenden Situation war es für mich besonders wichtig, eine klare und verständliche Einschätzung meiner rechtlichen Möglichkeiten zu bekommen – und genau das habe ich hier erhalten. Die Kommunikation war jederzeit transparent, Rückfragen wurden schnell beantwortet und ich habe mich während des gesamten Verfahrens bestens vertreten gefühlt. Besonders hervorheben möchte ich die strukturierte Vorgehensweise und das große Engagement, mit dem mein Anliegen bearbeitet wurde. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung und die erfolgreiche Begleitung durch diese schwierige Zeit sowohl an Herrn Scholz als auch an die unheimlich sympatische und nette Frau Cruse !
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Vielen Dank Frau Cruse für die gute Hilfe während des ganzen Scheidungsverfahrens.
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Frau Rohling hat mich erfolgreich in der KFZ Rückabwicklung vertreten. Jederzeit wieder. Beste Grüße
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Pierni1983
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Ich möchte mich von Herzen bei der Anwaltskanzlei Scholz Rohling & Kollegen bedanken, insbesondere bei meinem Anwalt, der mich während meines Scheidungsverfahrens mit höchster Fachkompetenz und großem Engagement begleitet hat. Von Beginn an habe ich mich bestens betreut und verstanden gefühlt. Die professionelle und zugleich menschliche Art der Beratung hat mir in dieser schwierigen Zeit viel Sicherheit gegeben. Jeder Schritt wurde mir verständlich erklärt, Rückfragen wurden stets zeitnah und ausführlich beantwortet, und ich hatte jederzeit das Gefühl, dass meine Interessen an erster Stelle stehen. Die Zusammenarbeit war durchweg angenehm, vertrauensvoll und von hoher Effizienz geprägt. Dank dieser hervorragenden Betreuung konnte mein Verfahren reibungslos und erfolgreich abgeschlossen werden. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen und bin dankbar für die großartige Unterstützung!!
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Dunja
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Ich habe einer Online-Scheidung zugestimmt, weil ich dachte: ok, ist billiger. Aber es ist noch viel viel mehr dahinter. Ich hatte vorher eine Anwältin in meiner Stadt, die nie oder kaum erreichbar war. Ich dachte mir, nun, wenn ich eh schon keinen zu Gesicht kriege dann kann ich es ja auch direkt online machen. Frau Cruse z.b., meine Ansprechpartnerin bei Rechtsanwalt Scholz und Kollegen, war von Tag 1 an immer für mich da. Sogar zum Abend hin hatte ich ein Anliegen und hab abends noch eine Antwort bekommen. Das ist wirklich kaum zu übertreffen, was diese Mitarbeiter dort leisten. Ich bin soooo froh, dass ich an die richtigen geraten bin. Egal ob per Mail oder WhatsApp,...sie war immer da und hat mir wunderbar geholfen. Vertrauen wird dort ganz groß geschrieben in jeder Hinsicht. Auch die eigentliche Scheidung war wesentlich schneller als es bei meiner stadtnahen Anwältin gewesen wäre. Knaop 3 Monate nach der Trennung kam der Termin zur Scheidung. Frau Anwältin Spiza war für mich vor Ort. Eine grandiose Frau. Inkl. Smalltalk und einem Lächeln waren wir nach 6 Minuten aus dem Richterzimmer raus. Unfassbar!!! Tausend Dank für ihre Geduld bei meinen vielen Fragen. Alles Liebe von mir D.S.
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Otto Bäcker
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Lieben Dank Frau Cruse für die freundliche und angenehme Betreuung während meiner Ehescheidung. Sie haben mich bei Unsicherheiten beruhigt und mir ein leichteres Gefühl bei der Durchführung des Verfahrens vor Gericht gegeben. Meine Fragen haben Sie mir immer sehr zeitnah sogar abends und auch am Wochenende beantwortet. Meinen großen Dank auch dafür. Ich werde Sie sehr gerne weiterempfehlen.
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Heinz Kloß
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Ich bedanke mich für die freundliche und kompetente Betreuung in meinem Scheidungsverfahren. Vielen Dank an Frau Cruse, die meine Anliegen immer sehr zeitnah beantwortet und umgehend mit dem Gericht kommuniziert hat. Ich bin erleichtert, dass es die Möglichkeit gibt, mit dieser Kanzlei ein Scheidungsverfahren so unkompliziert hinter sich zu bringen. Gruße nach Münster.
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Desire Pflugbeil
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I had the privilege to work with Mr Scholz and his competent workers recently. I cannot explain how much he made my divorce easier for me. Thank you so much for your diligence and kindness.
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