Scheidungsfolgenvereinbarung

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung: Ihr Fahrplan für eine einvernehmliche Scheidung

Eine Scheidung muss kein jahrelanger Rosenkrieg sein. Wer die Weichen frühzeitig auf Kooperation stellt, spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern vor allem auch erhebliche Kosten. Das wichtigste Instrument hierfür ist die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.

Was ist das eigentlich?

Im Grunde ist die Vereinbarung ein „Friedensvertrag“. Es handelt sich um einen privatrechtlichen Vertrag, in dem Sie und Ihr Partner alle wichtigen Punkte regeln, die durch die Trennung rechtlich geklärt werden müssen.

  • Trennungsfolgenvereinbarung: Regelt die Zeit ab der Trennung bis zur Scheidung.
  • Scheidungsfolgenvereinbarung: Regelt die Zeit nach der rechtskräftigen Scheidung.

In der Praxis werden beide in der Regel in einem gemeinsamen Dokument kombiniert, um eine lückenlose Sicherheit zu schaffen.

Vorteile einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Ohne eine solche Einigung muss das Familiengericht über jeden Streitpunkt einzeln entscheiden. Das treibt die Streitwerte und damit Ihre Anwalts- und Gerichtskosten massiv in die Höhe.

  • Maximale Kosteneffizienz: Sie vermeiden teure gerichtliche Auseinandersetzungen.
  • Schnelligkeit: Eine einvernehmliche Scheidung ist oft schon nach wenigen Monaten abgeschlossen.
  • Selbstbestimmung: Sie entscheiden über Ihr Vermögen und Ihre Zukunft – nicht ein Richter.
  • Schutz der Kinder: Klare Absprachen mindern die emotionale Belastung für den Nachwuchs.

Die 6 wichtigsten Regelungspunkte einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

In einer gut aufgestellten Vereinbarung lassen sich nahezu alle Aspekte der Ehe-Auflösung individuell festlegen:

  1. Unterhalt: Festlegung von Trennungsunterhalt sowie nachehelichem Unterhalt.
  2. Sorgerecht und Umgang: Klare Regeln, wo die Kinder leben und wie die Besuchszeiten aussehen.
  3. Ehewohnung: Wer bleibt in der Immobilie? Wer übernimmt den Mietvertrag oder die Raten?
  4. Vermögensauseinandersetzung: Faire Aufteilung von Immobilien, Autos oder Ersparnissen.
  5. Zugewinnausgleich: Individuelle Regelung oder Verzicht auf den finanziellen Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens.
  6. Versorgungsausgleich: Absprachen zur Aufteilung der Rentenanwartschaften im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Wichtige Formvorschriften

Damit Ihre Vereinbarung auch vor Gericht Bestand hat, reicht ein einfacher handgeschriebener Zettel nicht aus. Da es oft um existenzielle Themen geht, schreibt der Gesetzgeber vor:

  • Notarielle Beurkundung: Der sicherste Weg, um die Vereinbarung bereits vor dem Scheidungsantrag rechtlich bindend zu machen.
  • Gerichtliche Protokollierung: Alternativ kann die Einigung direkt im Scheidungstermin vom Richter protokolliert werden. Hierfür müssen jedoch beide Partner anwaltlich vertreten sein.

Checkliste: Notwendige Unterlagen für eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Damit ein Notar Ihre Vereinbarung präzise entwerfen kann, sollten Sie folgende Unterlagen und Informationen bereitlegen:

  • Einkommensnachweise: Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate und aktuelle Rentenauskünfte.
  • Immobilienunterlagen: Aktuelle Grundbuchauszüge und Schätzungen über den Verkehrswert.
  • Schulden und Kredite: Aufstellung gemeinsamer Verbindlichkeiten und Tilgungspläne.
  • Versicherungen: Übersicht über Lebens- oder Rentenversicherungen.
  • Kinder: Geburtsurkunden und eine grobe Skizze der gewünschten Betreuungszeiten.
  • Hausrat: Aufstellung der Möbel, des Geschirrs und der Haushaltsgeräte, die separat als Hausrat aufgeteilt werden und im Regelfall nicht in den rechnerischen Zugewinnausgleich einfließen, sofern sie nicht besonders wertvoll sind wie z.B. Antiquitäten.