Wie schnell geht eine einvernehmliche Scheidung?

Wie schnelle geht eine einvernehmliche Scheidung

Die Verfahrensdauer eines einvernehmlichen Scheidungsverfahrens, also die Dauer des Verfahrens nach Ablauf des Trennungsjahres zwischen Scheidungsantrag und rechtswirksamem Scheidungsbeschluss, hängt von verschiedenen Faktoren ab . Es lässt sich also nicht pauschaliert beantworten, wie schnell eine einvernehmliche Scheidung geht.

Wesentliche Faktoren sind, die Auslastung des zuständigen Amtsgerichts, die individuelle Auslastung des zuständigen Richters, sowie die Frage, ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden soll, und wie lange es dauert, die entsprechenden Konten bei den Rentenversicherungsträgern zu klären.

In der Praxis ist eine Verfahrensdauer von 6 bis 9 Monaten üblich.

Um die Dauer der Scheidungsverfahrens positiv zu beeinflussen ist eine sorgfältige Vorbereitung insofern von Vorteil, wenn man dem Gericht alle notwendigen Unterlagen sofort vorlegt, um unnötige Nachfolgetermine von vornherein zu vermeiden.

Notwendige Dokumente sind:

  1. der Lichtbildausweis
  2. die Heiratsurkunde im Original oder alternativ das Familienstammbuch
  3. die Geburtsurkunde eventuell vorhandener Kinder
  4. der Staatsbürgerschaftsnachweis
  5. die Meldebestätigung
  6. das vollständig ausgefüllten Formular für den Versorgungsausgleich
  7. der eventuell vorhandene Ehevertrag
  8. Gehaltsbelege oder sonstige Nachweise für eine eventuell beantragte Verfahrenskostenhilfe