
In den meisten Fällen der Regelung der Scheidungsfolgen ist ein notarieller Ehevertrag entbehrlich.
Die Nutzung der Ehewohnung und die Verteilung des Hausrats lassen sich bei Einigkeit durch einfache vertragliche Regelung lösen. Dies gilt auch hinsichtlich der Regelung von Besuchsrechten für die gemeinsamen Kinder.
Die Regelung des nachehelichen Ununterhalts und des Zugewinnausgleichs ist aber vor der Scheidung nur mit notariellem Ehevertrag rechtsgültig.
Notarieller Ehevertrag empfohlen
Zwar kann man auch diese Kosten sparen und nach Rechtskraft der Scheidung eine wirksame Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt und zum Zugewinnausgleich auch ohne Notar schließen, ratsam ist aber auch wegen der oft erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung, dies in der Regelung durch einen notariellen Vertrag zu dokumentieren.
