Kindergeld

Kindergeld

Das Kindergeld ist eine der wichtigsten Leistungen zur finanziellen Unterstützung von Familien.

Sinn und Zweck des Kindergeldes

  1. Staatliche Zahlung: Das Kindergeld ist eine monatliche staatliche Zahlung, die an die Eltern oder Erziehungsberechtigten unabhängig davon, ob sie zusammenleben, getrennt leben oder geschieden sind, ausgezahlt wird.
  2. Grundversorgung: Hauptziel ist die Sicherung der grundlegenden Versorgung und des Existenzminimums der Kinder.
  3. Einkommensunabhängig: Die Höhe des Kindergeldes ist unabhängig vom Einkommen oder Vermögen der Eltern.
  4. Steuerausgleich: Das Kindergeld ist zudem Teil des steuerlichen Familienleistungsausgleichs. Das Finanzamt prüft bei der jährlichen Einkommensteuererklärung automatisch, ob für die Eltern der Kinderfreibetrag oder das bereits ausgezahlte Kindergeld günstiger ist.

Höhe (Stand: Januar 2025)

Das Kindergeld beträgt für jedes Kind den gleichen Betrag:

  • 255 Euro pro Kind und Monat.
    • (Eine Erhöhung auf 259 Euro pro Kind und Monat ist zum 1. Januar 2026 geplant).

Anspruchsdauer

Kindergeld wird grundsätzlich ab der Geburt gezahlt, solange das Kind im Haushalt der berechtigten Person lebt und versorgt wird:

Alter des KindesVoraussetzungen
Bis zum 18. GeburtstagUnbedingt
Bis zum 21. GeburtstagWenn das Kind arbeitslos und bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet ist
Bis zum 25. GeburtstagWenn das Kind sich in Schul- oder Berufsausbildung (z.B. Schule, Ausbildung, Studium) befindet oder einen anerkannten Freiwilligendienst leistet
Über den 25. Geburtstag hinausBei einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind daran hindert, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten

Wer bekommt Kindergeld?

  1. Anspruch haben in der Regel die Eltern.
  2. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern oder Großeltern das Kindergeld erhalten.
  3. Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass der Anspruchsberechtigte (Elternteil) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.

Das Kindergeld muss bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.