Unter einer internationalen Scheidung versteht man zwei Situationen:
- einer der beiden Eheleute ist Ausländer
- einer oder beide Eheleute leben im Ausland
In diesen Fällen stellen sich in der Regel zwei Fragen:
- Kann die Ehe überhaupt in Deutschland geschieden werden?
- Gilt überhaupt deutsches Scheidungsrecht oder ausländisches?
Ein Ehegatte ist Deutscher, der andere Ausländer, beide wohnen im Ausland
Der Umstand, dass einer der Eheleute Deutscher ist heißt nicht automatisch, dass eine Scheidung in Deutschland möglich ist. In diesem Fall ist es wichtig, welche Staatsangehörigkeit der andere Ehegatte hat rund wo das Ehepaar wohnt.
Eine Scheidung in Deutschland ist zum Beispiel nicht möglich, wenn der jeweils andere Ehegatte in einem EU-Land lebt oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU Landes hat.
Wenn nur einer der beiden Eheleute in einem EU-Land lebt, so ist die Scheidung nur möglich, wenn dieser Ehegatte die Scheidung beantragt.
Ein Ehegatte ist Deutscher, der andere Ausländer, ein Ehegatte wohnt in Deutschland, der andere im Ausland
In dem Fall, in dem der in Deutschland lebende Ehegatte den Scheidungsantrag stellt, so ist das nur dann möglich, wenn die Eheleute den letzten gemeinsamen Aufenthalt in Deutschland hatten oder der in Deutschland lebende Ehegatte ist seit mindestens einem Jahr in Deutschland lebt.
Ist der Ehegatte Deutscher, so muss er seit mindestens sechs Monaten in Deutschland leben. Hierbei ist immer zu beachten, das das zuständige Gericht dasjenige ist, welches sich am Wohnort des in Deutschland lebenden Ehegatten befindet.