F: Für wen ist die Online-Scheidung geeignet?
A: Die Online-Scheidung ist ideal für Paare, die sich einvernehmlich trennen und mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, also das Trennungsjahr hinter sich haben.
Sie ist die einfachste und günstigste Lösung, wenn Sie sich über die Folgesachen wie z.B. Unterhalt, Zugewinnausgleich, Ehewohnung oder Hausrat bereits einig sind und nur noch den formalen Scheidungsantrag stellen möchten.
F: Was passiert, wenn mein Partner der Scheidung nicht zustimmt?
A: Auch das ist möglich. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann das Gericht die Ehe auch ohne die Zustimmung des Partners scheiden, wenn es das Scheitern der Ehe feststellt, die sog. streitige Scheidung.
Allerdings wird der Prozess dadurch komplexer und teurer, da Ihr Partner dann wahrscheinlich einen eigenen Anwalt beauftragt. Um es einfach und günstig zu halten, ist die Einvernehmlichkeit immer die beste Wahl.
F: Muss ich den Versorgungsausgleich durchführen lassen?
A: Grundsätzlich ja, der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, ist grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben.
In zwei Fällen kann er entfallen:
- Die Ehe hat weniger als drei Jahre gedauert.
- Sie einigen sich mit ihrem Ehepartner darauf, den Versorgungsausgleich notariell auszuschließen oder zu modifizieren.
F: Habe ich bei der Online-Scheidung den gleichen Anwaltsschutz wie bei einer Kanzleischeidung?
A: Ja, zu 100%!
Ihr Anwalt ist ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt für Familienrecht. Die Qualität der Rechtsberatung und Rechtsvertretung ist identisch. Der einzige Unterschied: Wir nutzen die Möglichkeiten des Internets, um den organisatorischen Aufwand und Ihre Kosten zu minimieren – zu Ihrem Vorteil!
F: Was ist, wenn wir uns über Unterhalt, Sorgerecht oder Hausrat nicht einig sind?
A: Um den Prozess einfach und günstig zu halten, sollten Sie diese Punkte möglichst vorab klären.
Wenn es keine Einigung gibt, können diese Punkte im Scheidungsverfahren zu sog. Folgesachen werden. Dies macht das Verfahren komplexer, langwieriger und deutlich teurer. Wir beraten Sie gerne, wie Sie hier noch zu einer außergerichtlichen Lösung kommen können.
F: Was kostet die Online-Scheidung bei Ihnen genau?
A: Die Kosten setzen sich aus den gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltsgebühren und den Gerichtskosten zusammen. Da wir den Scheidungsantrag digital und effizient abwickeln, können wir mit dem gesetzlichen Mindestsatz abrechnen.
- Der Vorteil: Sie vermeiden teure Besprechungen in der Kanzlei.
- Für eine genaue Berechnung, die auf Ihrer individuellen Situation basiert, nutzen Sie bitte unseren Gratis-Kostenvoranschlag. Sie erhalten sofort volle Kostentransparenz.
F: Ist eine Online-Scheidung wirklich günstiger als eine klassische Scheidung?
A: Ja, in den meisten Fällen ist sie günstiger – nicht, weil unsere Anwälte weniger kosten, sondern weil der Prozess effizienter ist.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigen Sie dank des Online-Verfahrens oft nur einen Anwalt. Die Kommunikation erfolgt schnell per E-Mail, WhatsApp oder Telefon, wodurch weniger abrechenbare Stunden anfallen. Dadurch sparen Sie effektiv Anwaltskosten im Vergleich zu langwierigen Kanzleibesuchen.
F: Wie kann ich die Scheidungskosten zusätzlich reduzieren?
A: Der einfachste Weg ist die einvernehmliche Scheidung. Sind Sie sich über alle Folgesachen wie z.B. Unterhalt, Zugewinnausgleich, Ehewohnung oder Hausrat einig, sinkt der sog. Verfahrenswert und damit die Anwalts- und Gerichtskosten.
- Tipp: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrem Ehepartner den Versorgungsausgleich, also den im Rahmen des Scheidungsverfahrens in der Regel durchzuführenden Rentenausgleich, notariell ausschließen oder modifizieren können, da dieser den Verfahrenswert oft stark erhöht.
F: Kann ich für die Online-Scheidung Verfahrenskostenhilfe beantragen?
A: Ja, das ist selbstverständlich möglich! Die Art der Beauftragung, also die Beauftragung zur Durchführung einer Online Scheidung, hat keinen Einfluss auf Ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, übernehmen wir die Antragstellung für die Verfahrenskostenhilfe zusammen mit Ihrem Scheidungsantrag beim Gericht.
F: Welche Kosten entstehen neben den Anwaltsgebühren?
A: Neben unseren Anwaltsgebühren entstehen Gerichtskosten. Diese richten sich ebenfalls nach dem Verfahrenswert Ihrer Scheidung.
Die Gerichtskosten müssen in der Regel vorab bezahlt werden, damit das Gericht Ihren Scheidungsantrag bearbeitet. Wir berechnen Ihnen die genaue Höhe im Vorfeld, damit Sie volle Planungssicherheit haben.
F: Was genau ist eine Online Scheidung?
A: Die Online Scheidung ist keine eigene juristische Form der Scheidung, sondern ein moderner, vereinfachter Weg der Beauftragung.
Es bedeutet, dass die gesamte Kommunikation, die Übermittlung von Dokumenten und die Klärung von Fragen digital per E-Mail, WhatsApp, Telefon oder Videocall erfolgen, ohne dass Sie einmal oder sogar mehrmals in eine Kanzlei kommen müssen. Das spart Ihnen Zeit, Nerven und Kosten.
F: Wie läuft die Online-Scheidung Schritt für Schritt ab?
A: Sie läuft in wenigen Schritten ab:
- Online-Formular: Sie füllen unser einfaches Formular aus.
- Prüfung und Klärung: Unser Anwalt prüft die Daten und klärt offene Punkte telefonisch, per E-Mail oder per WhatApp.
- Antragstellung: Wir stellen den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht.
- Gerichtstermin: Sie erscheinen nur einmal persönlich zum Pflichttermin vor Gericht.
- Rechtskraft: Das Gericht erlässt den Scheidungsbeschluss.
F: Muss ich trotz Online Scheidung persönlich vor Gericht erscheinen?
A: Ja, dieser eine Termin ist gesetzlich vorgeschrieben.
Das Familiengericht muss sich persönlich von der Identität der Ehepartner und deren ernsthaftem Scheidungswillen überzeugen. Dieser Termin dauert in der Regel nur 10 bis 15 Minuten und ist der einzige Punkt im gesamten Verfahren, bei dem Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist.
Viele Gerichte bewilligen bereits die Teilnahme der Ehepartner an dem Scheidungstermin per Videocall. Wir beantragen diese Videocall-Teilnahme regelmäßig bereits in der Antragsschrift!
F: Welche Unterlagen benötige ich für die Online-Scheidung?
A: Für eine schnelle Bearbeitung benötigen wir in der Regel nur wenige Dokumente, die Sie uns einfach digital übermitteln können:
- Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder
- Gegebenenfalls: Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung
F: Wie lange dauert die Online Scheidung in der Regel?
A: Die Dauer hängt maßgeblich von der Dauer des Versorgungsausgleichs, also des Rentenausgleichs, ab.
- Ohne Versorgungsausgleich oder bei Verzicht darauf: Die Scheidung kann in 3 bis 6 Monaten abgeschlossen sein.
- Mit Versorgungsausgleich: Das Verfahren dauert oft 6 bis 12 Monate, da das Gericht bei den Rentenversicherern meist umfangreich Auskünfte einholen muss.
