Fragen und Antworten zum Ablauf der Online Scheidung
F: Was genau ist eine Online Scheidung?
A: Die Online Scheidung ist keine eigene juristische Form der Scheidung, sondern ein moderner, vereinfachter Weg der Beauftragung.
Es bedeutet, dass die gesamte Kommunikation, die Übermittlung von Dokumenten und die Klärung von Fragen digital per E-Mail, WhatsApp, Telefon oder Videocall erfolgen, ohne dass Sie einmal oder sogar mehrmals in eine Kanzlei kommen müssen. Das spart Ihnen Zeit, Nerven und Kosten.
F: Wie läuft die Online-Scheidung Schritt für Schritt ab?
A: Sie läuft in wenigen Schritten ab:
- Online-Formular: Sie füllen unser einfaches Formular aus.
- Prüfung und Klärung: Der Anwalt prüft die Daten und klärt offene Punkte telefonisch, per E-Mail oder per WhatApp.
- Antragstellung: Wir stellen den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht.
- Gerichtstermin: Sie erscheinen nur einmal persönlich zum Pflichttermin vor Gericht.
- Rechtskraft: Das Gericht erlässt den Scheidungsbeschluss.
F: Muss ich trotz Online Scheidung persönlich vor Gericht erscheinen?
A: Ja, dieser eine Termin ist gesetzlich vorgeschrieben.
Das Familiengericht muss sich persönlich von der Identität der Ehepartner und deren ernsthaftem Scheidungswillen überzeugen. Dieser Termin dauert in der Regel nur 10 bis 15 Minuten und ist der einzige Punkt im gesamten Verfahren, bei dem Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist.
Viele Gerichte bewilligen bereits die Teilnahme der Ehepartner an dem Scheidungstermin per Videocall. Wir beantragen diese Videocall-Teilnahme regelmäßig bereits in der Antragsschrift!
F: Welche Unterlagen benötige ich für die Online-Scheidung?
A: Für eine schnelle Bearbeitung benötigen wir in der Regel nur wenige Dokumente, die Sie uns einfach digital übermitteln können:
- Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder
- Gegebenenfalls: Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung
F: Wie lange dauert die Online Scheidung in der Regel?
A: Die Dauer hängt maßgeblich von der Dauer des Versorgungsausgleichs, also des Rentenausgleichs, ab.
- Ohne Versorgungsausgleich oder bei Verzicht darauf: Die Scheidung kann in 3 bis 6 Monaten abgeschlossen sein.
- Mit Versorgungsausgleich: Das Verfahren dauert oft 6 bis 12 Monate, da das Gericht bei den Rentenversicherern meist umfangreich Auskünfte einholen muss.
