Ihr Ergebnis
10% vom Gegenstandswert Ehesache:
* Bei einer Ehe unter drei Jahren wird davon ausgegangen, dass die Ehegatten nicht die Durchführung des Versorgungsausgleichs wünschen; bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch Notarvertrag wird der gesetzliche Mindestwert von 1.000 € in Ansatz gebracht; ebenso gilt dieser gesetzliche Mindestwert von 1.000 € bei einer Ehe über drei Jahren, wenn der Versorgungsausgleich durch notarielle Urkunde ausgeschlossen ist.
** Die Gerichtskosten sind von beiden Ehegatten hälftig zu tragen. Der Antragsteller muss diese Gerichtskosten zunächst verauslagen und erhält am Ende des Verfahrens die anteiligen Gerichtskosten erstattet.
*** Ausgegeben werden die Rechtsanwaltsgebühren für einen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten für beide Eheleute. Für den Fall, dass beide Eheleute jeweils einen Anwalt beauftragen, fallen die Anwaltskosten zwei Mal an. Für die Durchführung des Scheidungsverfahrens ist grundsätzlich bei einer einvernehmlichen Scheidung nur die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch einen Ehegatten erforderlich.
Scheidungskosten-Rechner 2026: Präzise Berechnung mit Spar-Check
Wir liefern Ihnen mehr als nur eine grobe Schätzung Ihrer Scheidungskosten auf Basis Ihres Bruttoeinkommens. Denn im Familienrecht steckt der Teufel oft im Detail. Eine ungenaue Berechnung führt in der Regel zu einem Gebührenschock, wenn die Kostenrechnung eintrifft.
Unser Tool basiert auf der aktuellen Gesetzgebung des FamGKG und RVG, Stand 2026, und berücksichtigt alle relevanten Faktoren:
- ✅ Aktuell: Datenbasis gemäß der Gebührenrechtslage 2026.
- ✅ Präzise: Berücksichtigung von Unterhaltspflichten. Pro Kind wird der Verfahrenswert pauschal um den aktuellen Freibetrag von 250 € pro Monat reduziert. Das senkt die Bemessungsgrundlage für Gericht und Anwalt direkt.
- ✅ Transparent: Beim Versorgungsausgleich berechnen wir die Rentenanwartschaften nicht pauschal, sondern nach der gesetzlich vorgeschriebenen Systematik.
- ✅ Diskret: Keine Eingabe von Namen oder persönlichen Daten erforderlich.
- ✅ Sparpotenzial: Wir zeigen Ihnen, wie viel Sie durch eine einvernehmliche Scheidung sparen, bei der Sie auf einen zweiten Anwalt verzichten können und stattdessen eine Scheidungsfolgenvereinbarung nutzen.
