Das Kindergeld ist eine der wichtigsten Leistungen zur finanziellen Unterstützung von Familien.
Definition und Zweck
- Staatliche Zahlung: Das Kindergeld ist eine monatliche staatliche Zahlung, die an die Eltern oder Erziehungsberechtigten ausgezahlt wird.
- Grundversorgung: Hauptziel ist die Sicherung der grundlegenden Versorgung und des Existenzminimums der Kinder.
- Einkommensunabhängig: Die Höhe des Kindergeldes ist unabhängig vom Einkommen oder Vermögen der Eltern.
- Steuerausgleich: Das Kindergeld ist zudem Teil des steuerlichen Familienleistungsausgleichs. Das Finanzamt prüft bei der jährlichen Einkommensteuererklärung automatisch, ob für die Eltern der Kinderfreibetrag oder das bereits ausgezahlte Kindergeld günstiger ist.
Höhe (Stand: Januar 2025)
Das Kindergeld beträgt für jedes Kind den gleichen Betrag:
- 255 Euro pro Kind und Monat.
- (Eine Erhöhung auf 259 Euro pro Kind und Monat ist zum 1. Januar 2026 geplant).
Anspruchsdauer
Kindergeld wird grundsätzlich ab der Geburt gezahlt, solange das Kind im Haushalt der berechtigten Person lebt und versorgt wird:
Alter des Kindes | Voraussetzungen |
Bis zum 18. Geburtstag | Unbedingt |
Bis zum 21. Geburtstag | Wenn das Kind arbeitslos und bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet ist |
Bis zum 25. Geburtstag | Wenn das Kind sich in Schul- oder Berufsausbildung (z.B. Schule, Ausbildung, Studium) befindet oder einen anerkannten Freiwilligendienst leistet |
Über den 25. Geburtstag hinaus | Bei einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind daran hindert, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten |
Wer bekommt Kindergeld?
- Anspruch haben in der Regel die Eltern.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern oder Großeltern das Kindergeld erhalten.
- Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass der Anspruchsberechtigte (Elternteil) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.
Das Kindergeld muss bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.