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Inhaltsverzeichnis
Der Zweck des Trennungsjahres
Der Zweck des Trennungsjahres ist es, die Ehe als schützenswerte Institution zu bewahren und den Eheleuten eine Bedenkzeit einzuräumen, um die endgültige Scheidungsentscheidung reiflich zu überlegen.
Das Trennungsjahr verfolgt im Wesentlichen zwei Hauptziele:
Schutz vor übereilter Scheidung und Möglichkeit zur Versöhnung
- Die Ehepartner sollen eine letzte Chance erhalten, ihre Beziehung zu überdenken und eventuell eine Versöhnung zu erreichen.
- Kurzzeitige Versöhnungsversuche von bis zu drei Monaten sind zulässig, ohne dass das Trennungsjahr von Neuem beginnen muss.
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Nachweis des Scheiterns der Ehe
- Das Trennungsjahr ist die gesetzliche Voraussetzung dafür, dass ein Gericht das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet.
- Erst wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben, kann der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden. Dabei bedeutet Trennung die Trennung von Tisch und Bett, es darf also keine häusliche und wirtschaftliche Gemeinschaft mehr geführt werden.
Wesentliche Punkte des Trennungsjahres
- Voraussetzung für die Scheidung: In der Regel kann eine Ehe nur geschieden werden, wenn das Trennungsjahr, also eine Zeit von 12 Monaten, abgelaufen ist. Das Trennungsjahr beginnt mit der eindeutigen Erklärung der Trennung des einen Ehegatten gegenüber dem anderen.
- Getrenntleben: Die Ehepartner müssen getrennt voneinander leben. Dies bedeutet die Aufgabe der häuslichen und wirtschaftlichen Gemeinschaft. Erfolgen kann dies durch den Auszug eines Partners oder unter bestimmten Bedingungen auch innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung. Die Ehepartner dürfen keine gegenseitigen Versorgungsleistungen mehr erbringen, sondern müssen sich allein versorgen und müssen auch jeweils allein wirtschaften.
- Ausnahmen: Nur in sehr seltenen Härtefällen kann von der Einhaltung des Trennungsjahres abgesehen werden. Bei der solchen Härtefall-Scheidung kann die Scheidung auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres vorgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellt. Diese Voraussetzung ist nur ist jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen wie beispielsweise Gewaltanwendung gegeben.
- Regelungszeitraum: Das Trennungsjahr dient auch dazu, wichtige Folgesachen der Scheidung, wie Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt und Umgangsrechte für gemeinsame Kinder, z.B. in einer notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung bereits vorzubereiten oder zu regeln.
Versöhnungsversuch während des Getrenntlebens
Eine Scheidung kann nur erfolgen, wenn die Eheleute das Trennungsjahr hinter sich gebracht haben. Ein in dieser Zeit vorgenommener Versöhnungsversuch der Eheleute ist für das Trennungsjahr unschädlich, wenn er die Zeit von drei Monaten nicht überschritten hat.
Hat der Versöhnungsversuch länger als drei Monate gedauert, muss wieder ein erneutes Trennungsjahr mit einer Dauer von zwölf Monaten abgewartet werden, bevor eine Scheidung eingereicht werden kann.
Nachweis des Getrenntlebens
Wenn ein Ehepartner im Rahmen des Scheidungsverfahrens ein weniger als ein Jahr zurückliegendes Trennungsdatum angibt, muss dieses Trennungsdatum bewiesen werden.
Die Beweislast trägt der Partner, der das davon abweichende Trennungsdatum behauptet. Als Beweis können Urkunden, aber auch Zeugen genommen werden. Dabei können auch die Kinder der Eheleute oder Verwandte und Freunde der Eheleute als Zeugen benannt werden.
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Scheidung ohne Trennungsjahr
Eine Verkürzung oder Umgehung des Trennungsjahres ist nicht möglich. Nach der Rechtslage müssen die Eheleute das Trennungsjahr einhalten, also mindestens zwölf Monate nach der Trennung warten, bis es zur Beantragung der Scheidung kommen kann.
Wenn ein Ehepartner den Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres stellt und der andere dies moniert, besteht die Gefahr, dass der Scheidungsantrag zurückgewiesen wird und dem antragstellenden Ehepartner die Scheidungskosten auferlegt werden.
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