Das Trennungsjahr spielt bei der Scheidung eine große Rolle. Aber was genau ist der Sinn und Zweck des Trennungsjahres?
Der Sinn und Zweck des Trennungsjahres
Der Sinn und Zweck des Trennungsjahres ist es, die Ehe als schützenswerte Institution zu bewahren und den Ehepartnern eine Bedenkzeit einzuräumen, um die endgültige Scheidungsentscheidung reiflich zu überlegen.
Das Trennungsjahr verfolgt im Wesentlichen zwei Hauptziele:
Schutz vor übereilter Scheidung und Möglichkeit zur Versöhnung
- Die Ehepartner sollen eine letzte Chance erhalten, ihre Beziehung zu überdenken und eventuell eine Versöhnung zu erreichen.
- Kurzzeitige Versöhnungsversuche von bis zu drei Monaten sind zulässig, ohne dass das Trennungsjahr von Neuem beginnen muss.
Nachweis des Scheiterns der Ehe
- Das Trennungsjahr ist die gesetzliche Voraussetzung dafür, dass ein Gericht das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet.
- Erst wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben, kann der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden. Dabei bedeutet Trennung die Trennung von Tisch und Bett, es darf also keine häusliche und wirtschaftliche Gemeinschaft mehr geführt werden.
Wesentliche Punkte des Trennungsjahres
- Voraussetzung für die Scheidung: In der Regel kann eine Ehe nur geschieden werden, wenn das Trennungsjahr, also eine Zeit von 12 Monaten, abgelaufen ist. Dieses Trennungsjahr beginnt in der Regel mit dem unmissverständlichen Mitteilen der Trennung des einen Partners an den anderen. Dieses Datum steht dann letztlich auch auf dem Scheidungsantrag und ist somit der erste Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen Scheidung.
- Getrenntleben: Die Ehepartner müssen getrennt voneinander leben. Dies bedeutet die Aufgabe der häuslichen und wirtschaftlichen Gemeinschaft. Erfolgen kann dies durch den Auszug eines Partners oder unter bestimmten Bedingungen auch innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung. Dabei darf jedoch nicht zusammen gekocht oder die Wäsche gemacht werden. Die Partner müssen sich jeweils selber bewirtschaften und sich alleine versorgen. Eine bloße räumliche Trennung jedoch ist auch nicht alles. Auch die Absicht mindestens eines Teils, die Beziehung aufzuheben, ist notwendig. Daher liegt keine Trennung vor, wenn zum Beispiel der eine Partner im Ausland lebt oder in einer anderen Stadt. Es ist also eine nach außen erkennbare, räumliche Trennung, als auch eine den Willen betreffende innere Trennung notwendig.
- Ausnahmen: Nur in sehr seltenen Härtefällen kann von der Einhaltung des Trennungsjahres abgesehen werden. Bei der solchen Härtefall-Entscheidung kann die Scheidung auch schon vor dem Ablauf des Jahres vorgenommen werden. Jedoch ist dies nur der Fall, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Dies ist jedoch nicht sehr oft der Fall und stellt die Ausnahme dar. Ein Härtefall kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn ein Partner misshandelt wurde oder einem Versuch einer schweren Straftat vom anderen Teil ausgesetzt war.
- Regelungszeitraum: Das Trennungsjahr dient auch dazu, wichtige Folgesachen der Scheidung, wie Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt und Umgangsrechte für gemeinsame Kinder, bereits vorzubereiten oder zu regeln.
Versöhnungsversuch während des Getrenntlebens
Eine Scheidung kann nur erfolgen, wenn das Ehepaar nachweislich zwölf Monate getrennt lebte. Doch was geschieht, wenn innerhalb dieses Jahres eine Versöhnung versucht worden ist? Eine solche Versöhnung wird in der Regel dann angenommen, wenn das Paar mindestens drei Monate wieder zusammengelebt hat.
Wenn nach dieser Versöhnung die Scheidung doch vorgenommen werden soll, muss wieder ein erneutes Trennungsjahr mit einer Dauer von zwölf Monaten abgewartet werden.
Versöhnungsversuche, welcher kürzer als drei Monate andauern, haben in der Regel keine Auswirkungen auf das Trennungsjahr. Ein kurzer gemeinsamer Urlaub stellt zum Beispiel normalerweise keine Versöhnung dar.
Das Getrenntleben seit einem Jahr nachweisen
Es gibt keine offizielle Seite, auf welcher man das Trennungsjahr beantragen oder das Trennungsjahr einreichen muss. Wenn das Ehepaar sich vor Gericht einig ist, seit wann sie getrennt leben, so wird das Gericht ohne eine weitere Überprüfung dieses Datum übernehmen.
Sind sich die Partner jedoch nicht einig, aber beide Partner benennen ein Datum, welches über ein Jahr zurückliegt, macht dies ebenfalls keinen Unterschied.
Wenn der eine Teil im Scheidungsverfahren jedoch ein Trennungsdatum angibt, nach welchem weniger als zwölf Monaten verstrichen sind, muss dieses Trennungsdatum bewiesen werden.
Die Beweislast trägt der Partner, der das abweichende Trennungsdatum behauptet. Als Beweis können Mietverträge, Meldebescheinigungen aber auch Zeugen genommen werden. Hierbei können auch die Kinder oder Verwandte und Freunde als Zeugen benannt werden.
Scheidung ohne oder mit verkürztem Trennungsjahr
Eine Verkürzung oder Umgehung des Trennungsjahres ist nicht möglich. Nach der Rechtslage muss man mindestens zwölf Monate nach der Trennung warten, bis es zur Scheidung kommen kann.
Oft wird jedoch der Scheidungsantrag bereits circa zehn Monate nach der Trennung bei Gericht eingereicht, mit der Annahme, dass der Antrag erst dann bearbeitet wird, wenn das Jahr vorbei ist. Jedoch können im schlimmsten Fall nicht allzu geringe Gebühren anfallen, wenn das Gericht den Scheidungsantrag zurückweist, da das Trennungsjahr offiziell noch nicht vorbei ist.