Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung kann bei einer Scheidung eine sinnvolle Unterstützung sein, da Scheidungsverfahren, auch die Online Scheidung, oft mit erheblichen Scheidungskosten für Anwälte und Gerichte verbunden sind. Allerdings ist der Umfang der Deckung je nach Versicherer und Tarif sehr unterschiedlich.

Was die Rechtsschutzversicherung bei Scheidung in der Regel abdeckt

  1. Erstberatung: Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung im Familienrecht. Hierbei erhalten Sie erste Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten.
  2. Mediation: Viele Versicherer bieten an, die Kosten für eine Mediation zu übernehmen. Dies ist eine außergerichtliche Streitschlichtung, die oft schneller und kostengünstiger ist als ein Gerichtsverfahren. Die Erstattungshöhe kann hier zwischen 1.500 Euro und 10.000 Euro liegen.
  3. Streitigkeiten um Unterhalt und Sorgerecht: Einige Premium-Tarife oder spezielle Bausteine decken auch Anwalts- und Gerichtskosten für Streitigkeiten um Unterhalt oder Sorgerecht ab. Hier können Deckungssummen von bis zu 30.000 Euro pro Versicherungsfall möglich sein.

Was die Rechtsschutzversicherung bei Scheidung selten oder nur eingeschränkt abdeckt

  1. Umfassende Scheidungskosten, also Anwalts- und Gerichtskosten: Der Standard-Rechtsschutz deckt die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten für eine Scheidung in der Regel nicht ab. Scheidungen sind für Versicherer schwer kalkulierbar und können sehr teuer werden.
  2. Scheidungsfolgesachen: Die Kosten für die Aufteilung von Hausrat und EhewohnungZugewinnausgleich oder Rentenansprüchen (Versorgungsausgleich) werden selten vollständig übernommen.

Wichtige Punkte, die Sie beachten sollten

  1. Wartezeit: Für den Bereich Familienrecht und insbesondere die Scheidung gibt es in der Regel eine lange Wartezeit. Diese beträgt oft 12 Monate für Unterhaltsstreitigkeiten und bis zu 36 Monate, also drei Jahre, für Ehesachen und Scheidungen. Ein rückwirkender Versicherungsschutz ist nicht möglich. Es ist daher wichtig, eine solche Versicherung frühzeitig abzuschließen, bevor eine Scheidung absehbar ist.
  2. Zusatzbausteine: Um umfassenderen Schutz bei Scheidung zu erhalten, müssen Sie in der Regel spezielle Zusatzbausteine wie z.B. Eherechtsschutz oder Familienrechtsschutz, in Ihre Rechtsschutzversicherung aufnehmen. Nur wenige Anbieter bieten einen solchen umfassenden Eherechtsschutz an, der dann auch Anwalts- und Gerichtskosten bis zu einer bestimmten Summe, z.B. 30.000 Euro, abdecken kann.
  3. Deckungssumme und Selbstbeteiligung: Achten Sie auf die maximale Deckungssumme pro Versicherungsfall und die Höhe der Selbstbeteiligung, die Sie im Leistungsfall selbst tragen müssen.
  4. Einvernehmliche Scheidung: Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel kostengünstiger, da oft nur ein gemeinsamer Anwalt benötigt wird und weniger Gerichtsverfahren anfallen. Hier kann die Rechtsschutzversicherung eher unterstützend wirken, z.B. durch die Übernahme von Mediationskosten.
  5. Verfahrenskostenhilfe (VKH): Wenn Sie sich eine Scheidung finanziell nicht leisten können und keine Rechtsschutzversicherung mit ausreichender Deckung haben, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe beim Gericht zu beantragen.