Das Verfahren

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Sie lassen uns das Scheidungsformular ausgefüllt per Mail, Fax oder Post zukommen.

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Wir erstellen Ihren Scheidungsantrag und reichen diesen innerhalb eines Werktages bei Ihrem Familiengericht ein.

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Sie erhalten von uns eine Kopie des Scheidungsantrags per Post.

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Falls ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) in Betracht kommt, schicken wir Ihnen das erforderliche Formular zu.

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Das Gericht schickt Ihrem Ehegatten den Scheidungsantrag zu.

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Das Gericht klärt den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich). Dieser wird ggf. auf Grund kurzer Ehedauer oder, wenn er notariell ausgeschlossen wurde, nicht durchgeführt.

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Anschließend bestimmt das Gericht den Scheidungstermin und lädt Sie zur mündlichen Verhandlung. Nach etwa 10 Minuten dauernden Termin werden Sie geschieden. Das Verfahren hat etwa 4 – 6 Monate in Anspruch genommen. Gesonderte Kosten, wie z.B. Fahrkosten zum Gerichtstermin o.ä., fallen nicht an!

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Sie erhalten von uns das Scheidungsurteil und die Kostenrechnung.

Das Bild zeigt einen lächelnden Jungen Mann

Sie möchten die Scheidung einreichen?
Wir führen Ihr Scheidungsverfahren schnell, kompetent und preiswert durch.

Wir stehen Ihnen auch dann zur Seite, wenn die Voraussetzungen für eine einverständliche Scheidung nicht vorliegen oder eine so genannte Härtefallscheidung vor Ablauf des ersten Trennungsjahres erforderlich ist.

Darüber hinaus sind wir auch dann für Sie da, wenn unterhaltsrechtliche Fragen oder Fragen des Sorgerechtes, des Umgangsrechts oder des Zugewinnausgleichs zu klären sind.

Wir beraten Sie jederzeit umfassend, auf Wunsch auch hinsichtlich einer Scheidungsfolgevereinbarung.

EINVERNEHMLICHE SCHEIDUNG

Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass beide Ehegatten die Scheidung wünschen und seit mindestens einem Jahr entweder innerhalb der gemeinsamen Wohnung oder in verschiedenen Wohnungen getrennt leben. In diesem Fall geht das Familiengericht davon aus, dass die Ehe gescheitert ist. Schuldzuweisungen und das Waschen schmutziger Wäsche wird vermieden. Die Ehegatten sollten sich auch über eventuellen Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat geeinigt haben.


DAS VERFAHREN IM ÜBERBLICK

Antragsformular ausfüllen und uns zukommen lassen

Sobald Sie uns das ausgefüllte Antragsformular, die Heiratsurkunde und die Vollmacht haben unterzeichnet zukommen lassen und alle eventuellen Fragen geklärt sind, werden wir Ihren Scheidungsantrag innerhalb eines Werktages beim zuständigen Gericht einreichen.

Zeit sparen durch schnelle Information

Durch die Nutzung des Internets und des damit verbundenen sehr schnellen Informationsaustausches gelingt es mit dem von uns angebotenen Verfahren, in kürzester Zeit das Scheidungsverfahren durch Einreichung des Scheidungsantrages beim Familiengericht in Gang zu setzen und damit erheblich Zeit zu sparen.

Eingang des Scheidungsantrages bei Familiengericht

Bereits kurze Zeit später bestätigt das Familiengericht den Eingang des Scheidungsantrages und teilt das entsprechende Aktenzeichen mit. Erst zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie von uns zusammen mit der Eingangsbestätigung und dem Aktenzeichen eine Kostenrechnung.

Scheidungstermin

Nach eventueller Klärung der Versorgungsanwartschaften wird das Gericht einen Scheidungstermin anberaumen. Zu diesem Scheidungstermin ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.

Bestätigung des ordnungsgemäßen Gangs des Verfahrens

Sie haben selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit, sich bei dem zuständigen Gericht anhand des Aktenzeichens den ordnungsgemäßen Gang des Verfahrens bestätigen zu lassen.

Immer schriftlich informiert

Über den jeweiligen Verfahrensstand werden Sie von uns regelmäßig schriftlich informiert.